Umbau des ehemaligen Pfarrheims in der Memeler Str. 14 in eine eingruppige Kinderkrippe , einen Kinderhort und Räumlichkeiten für Jugendarbeit durch die Katholische Kirchenstiftung Herz-Jesu in Aschaffenburg – Beteiligung der Stadt Aschaffenburg an den Baukosten


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 13.05.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.05.2013 ö Beschließend 8pl/8/8/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das im Jahre 1959 errichtete ehemalige Pfarrheim in der Memeler Str. 14 beherbergt derzeit im Erdgeschoss einen im Jahre 2009 provisorisch eingerichteten Kinderhort, der von der Katholischen Kirchenstiftung Herz-Jesu betrieben wird. Die Räume im Obergeschoss werden für die Jungendbetreuung genutzt. Das Gebäude ist unter baulichen und energetischen Gesichtspunkten sanierungsbedürftig. Gleiches gilt für die veraltete Haustechnik.

Die Kirchenstiftung Herz-Jesu als Eigentümerin und Bauherrin plant daher, das Gebäude umzubauen und zu modernisieren. Hierbei soll im Erdgeschoss eine Krippengruppe mit 12 neuen Plätzen geschaffen werden. Der Kinderhort wird in das Obergeschoss, die Jugendräume in das Untergeschoss verlegt. Im Dachgeschoss sollen Besprechungsräume für die Kindertagesstätten bzw. die Pfarrei geschaffen werden.

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme sind mit 981.000 € berechnet. Hiervon entfallen ca. 280.000 € auf die Kinderkrippe und ca. 242.000 € auf den Kinderhort. Der Vorstand der Kirchengemeinde hat unter Beteiligung der Bischöflichen Finanzkammer Würzburg einen entsprechenden Bau- und Finanzierungsbeschluss gefasst und darin bestätigt, dass die zur Gesamtfinanzierung erforderlichen Eigenmittel zur Verfügung stehen.

Das Jugendamt hat die Bedarfsnotwendigkeit der neuen Krippen- und Hortplätze festgestellt. Die Planung ist mit dem Jugendamt abgestimmt worden; das Jugendamt befürwortet das Vorhaben und hat die Erteilung der erforderlichen Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.

1. Kinderhort

Da die Stadt in der Vergangenheit bei Kinderhorten stets einen freiwilligen Baukostenzuschuss in Höhe von zwei Dritteln der Gesamtbaukosten geleistet hat, wird empfohlen, auch diese Maßnahme in gleichem Umfang zu fördern (d. s. ca. 161.300 €). Der städtische Zuschuss wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass der Kinderhort durch die Regierung von Unterfranken als förderfähig nach Art. 10 FAG anerkannt wird und die Stadt Aschaffenburg dadurch zu ihrem Kostenanteil staatliche Fördermittel erhält. Es wird mit einer Zuwendung in Höhe von ca. 50.000 € gerechnet.

2. Kinderkrippe

Der städtische Zuschuss für die Krippenplätze wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass die Maßnahme durch die Regierung von Unterfranken als förderfähig nach der Richtlinie „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 -2013“ anerkannt wird und die Stadt Aschaffenburg dadurch zu ihrem Kostenanteil staatliche Fördermittel erhält.

Es wird mit staatliche Zuwendungen aus dem Krippenbauprogramm in Höhe von ca. 178.000 € gerechnet. Die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten tragen die Kirchenstiftung und die Stadt Aschaffenburg je zur Hälfte, d. s. ca. je 51.000 €.

Entsprechende Förderanträge werden in den nächsten Tagen bei der Regierung von Unterfranken eingereicht.

3. Förderung von Jugendräumen

Die Stadt hat auch in der Vergangenheit Kirchengemeinden Zuschüsse zu Baumaßnahmen gegeben, bei denen Räume geschaffen wurden, die der Jugendarbeit dienen. Bei größerem Umfang wurden 50.000 € Zuschuss (z.B. Kath. Kirchengemeinde Maria Geburt) gewährt, bei kleinerem Umfang 25.000 € (z.B. Evang.- Luth. Pfarramt St. Matthäus).

Die kath. Kirchenstiftung Herz-Jesu hat bei der erstmaligen Einrichtung der Jugendräume im Jahr 2004 bereits einen städtischen Baukostenzuschuss in Höhe von 50.000 € erhalten. Aufgrund der durch die Erst-Errichtung der Kinderkrippe zwingend erforderlich werdenden Verlegung der Jugendräume ins Untergeschoss erscheint eine nochmalige Bezuschussung in gleicher Höhe gerechtfertigt.

4. Haushaltstechnische Abwicklung

Im Nachtragshaushalt 2013 wird ein erster Ansatz von 240.100 € (Haushaltsstelle 1.4646.9881) veranschlagt. Für das Haushaltsjahr 2014 sind weitere 200.000 € vorgesehen. An staatlichen Fördermitteln werden 100.000 € in den Nachtragshaushalt 2013 und weitere 128.000 € in den Haushalt 2014 eingestellt.

.Beschluss:

1. Unter der Voraussetzung der Förderfähigkeit der Maßnahme nach Art. 10 FAG leistet die Stadt Aschaffenburg zum Umbau des Anwesens in einen eingruppigen Kinderhort durch die Kirchenstiftung Herz-Jesu in Aschaffenburg einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von ca. 161.300,-- €.

2. Unter der Voraussetzung der Förderfähigkeit der Maßnahme nach der Richtlinie „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ leistet die Stadt Aschaffenburg zum Umbau des Anwesens in eine eingruppige Kinderkrippe durch die Kirchenstiftung Herz-Jesu in Aschaffenburg einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von ca. 51.000,-- € (Eigenanteil ohne weiterzureichende staatl. Fördermittel).

3. Für die im Rahmen des Umbaues notwendige Verlegung der Jugendräume gewährt die Stadt einen einmaligen Zuschuss von 50.000,-- €.

4. Der Stadtrat nimmt den Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 12.05.2013 (Anlage 3) und die mündliche Stellungnahme der Verwaltung, dass diesem Antrag nicht gefolgt werden kann, zur Kenntnis. Der Staat mache seine Förderungen davon abhängig, dass die Vergaberichtlinien eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:31 Uhr