Begleitmaßnahmen Ringschluss Ost; - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.06.2011


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 14.05.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 14.05.2013 ö Beschließend 5pvs/5/5/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1        Vorbemerkungen

Mit jeder Öffnung eines Ringstraßenabschnitts ergaben sich in der Vergangenheit neue Fahrbeziehungen, die in erster Linie darauf abzielten, den Kfz-Verkehr von den Wohngebieten auf die Ringstraße zu bündeln. Die Wahl einer Fahrstrecke hängt in hohem Maße von der Gewohnheit und dem subjektiven Zeitempfinden des Verkehrsteilnehmers ab. Daher hat die Verwaltung zeitgleich mit der Öffnung von Ringstraßenabschnitten immer auch Maßnahmen ergriffen, die der Funktion und Nutzung der Ringstraße dienlich waren.

Die bevorstehende Öffnung des letzten Ringstraßenabschnitts wird ebenfalls sowohl im direkten Umfeld des östlichen Stadtgebiets als auch in der Innenstadt für neue Möglichkeiten der Routenwahl und Verkehrsentlastungen sorgen. Die wesentlichen Begleitmaßnahmen wurden bereits explizit beschlossen, werden aber dennoch im Folgenden genannt.

2        Begleitmaßnahmen

2.1        Landschaftsbrücke
Die Landschaftsbrücke verbindet über die Ringstraße hinweg die Großmutterwiese mit der Fasanerie. Der Wittelsbacherring wird im Bereich der Landschaftsbrücke zurückgebaut, wodurch sich für den Kfz-Verkehr gänzlich neue Fahrbeziehungen ergeben. Für den Fuß- und Radverkehr ermöglicht die Landschaftsbrücke eine attraktive Verbindung von der Innenstadt zur Fasanerie und weiter ins Aschafftal nach Goldbach / Hösbach. Die Wege der Großmutterwiese und der Landschaftsbrücke sollten daher für den Radverkehr frei gegeben werden.
2.2        Lindenallee
Die Öffnung der Lindenallee in Gegenrichtung für den Buslinienverkehr geht unmittelbar aus dem Rückbau des Wittelsbacherrings hervor. Die Maßnahme wurde bereits im PVS am 03.05.2011 beschlossen.
2.3        Hohenzollernring
Der Hohenzollernring wird vom gesamten Durchgangsverkehr befreit, der ihm zuvor vom Wittelsbacherring zufloss. Daher wird der Hohenzollernring zwischen Desch- und Goldbacher Straße in die Tempo-30-Zone Herz-Jesu-Viertel integriert. An den Einmündenden Straßen (Fabrikstraße, Breslauer Straße und Memeler Straße) gilt dann die Vorfahrtsregelung Rechts-vor-Links.

Auf der südlichen, angebauten Seite des Hohenzollernrings können auf Grund der abnehmenden Verkehrsbelastung ca. 30 neue Parkstände angelegt werden. Diese neuen Parkstände sollen vorwiegend den Bewohnern vorbehalten werden (reines Bewohnerparken). Im Gegenzug können im gleichen Umfang bisherige Bewohnerparkstände am Hohenzollernring zu unbeschränkten Parkmöglichkeiten geändert werden.
2.4        Deschstraße
Wie der Hohenzollernring wird auch die Deschstraße in die Tempo-30-Zone Herz-Jesu-Viertel integriert. An der Einmündung Danziger Straße gilt dann die Vorfahrtsregelung Rechts-vor-Links.
2.5        Goldbacher Straße – Radverkehrsanlagen
Die prognostizierte Halbierung der Verkehrsmenge in der Goldbacher Straße, zwischen Hohenzollernring und Viadukt, kann für die Anlage neuer Radverkehrsanlagen genutzt werden. In Abhängigkeit von der geplanten Netzfunktion, die der Goldbach Straße im Rahmen des zu erstellenden Radverkehrskonzepts zugewiesen wird, können dann unmittelbar Maßnahmen ergriffen werden.
2.6        Goldbacher Straße – Querungshilfe
Der neue ringstraßenbegleitende Geh- und Radweg endet an der Goldbacher Straße. Obwohl diese Straße eine deutliche Verkehrsentlastung erfährt, empfiehlt sich die Anlage einer Mittelinsel als Querungshilfe, da es sich um einen Bestandteil eines Schulwegs handelt. Im Schutze der Mittelinsel kann auch der Radverkehr sicher nach links in den Geh- und Radweg abbiegen (Aufstellbereich in Fahrbahnmitte). Die Querungshilfe wird so geplant, dass eine spätere durchgängige Markierung eines Fahrradschutzstreifens möglich ist.
2.7        Kreuzung Hohenzollernring / Goldbacher Straße
Die Kreuzung wird für die prognostizierten Verkehrsbelastungen überdimensioniert sein. Mittelfristig ist daher über eine alternative Knotenpunktsform nachzudenken, die der dann tatsächlichen Verkehrsbelastung und den Bedürfnissen des Fuß- und Radverkehrs besser gerecht wird.
Als Knotenpunktform kommen in Betracht:
-        Minikreisverkehr oder
-        Abknickende Vorfahrt ohne Lichtsignalanlage und Rückbau der Verkehrsflächen oder
-        Beibehaltung der Lichtsignalanlage und Rückbau der Verkehrsflächen.

Bevor die Entscheidung über die Umgestaltung des Knotenpunkts getroffen wird, schlägt die Verwaltung eine Verkehrszählung nach dem Ringschluss vor.

.Beschluss:

1.        Der Bericht der Verwaltung über die Begleitmaßnahmen zum Ringschluss-Ost wird zur Kenntnis genommen.
2.        Die Wege der Großmutterwiese und der Landschaftsbrücke werden für den Radverkehr frei gegeben.
3.        Dem Einbezug der Deschstraße und des Hohenzollernrings in die Tempo-30-Zone Herz-Jesu-Viertel wird zugestimmt.
4.        Der Neuanlage von Parkständen auf dem Hohenzollernring wird zugestimmt.
5.        Dem Einbau einer Querungshilfe in der Goldbacher Straße am Ende des ringstraßenbegleitenden Geh- und Radwegs wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:33 Uhr