Stadtbau Aschaffenburg GmbH;
Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 17.06.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Wirtschaftsprüfer hat in seinen Feststellungen zu § 53 HGrG festgestellt:
„Wir haben bei unserer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt worden sind.
Über die in dem vorliegenden Bericht gebrachten Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.“
Aufgrund des vorgelegten Fragenkataloges zu § 53 HGrG und des Ergebnisses zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung hat der Aufsichtsrat in seinem Bericht zum vorgelegten Jahresabschluss 2012 der Gesellschafterversammlung die Entlastung der Geschäftsführung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Oberbürgermeister, als Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:34 Uhr