Stadtbau Aschaffenburg GmbH; - Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung - Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 17.06.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.06.2013 ö Beschließend 10pl/9/10/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Nach Art 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner. einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Im vorliegenden Fall sind die Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtbau Aschaffenburg GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind, persönlich beteiligt.

Es handelt sich dabei um folgende Personen:

Oberbürgermeister Klaus Herzog
Bürgermeister Werner Elsässer
Günter Dehn
Brigitte Gans
Wolfgang Giegerich
Stefan Link
Walter Roth
Karl-Heinz Stegmann
Hanns-Martin von Truchseß

Nach Art. 49 Abs. 1 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1.

2. Im Prüfungsbericht für 2012 hat der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen festgestellt, dass die Verwaltungsorgane ihren gesetzlichen und satzungsmäßigen Verpflichtungen nachgekommen sind, so dass auch hier die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgen kann.

Die Geschäftsvorgänge, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsgemäßer Vorschriften der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, sind in neun Aufsichtsratssitzungen beraten und die erforderlichen Beschlüsse gefasst worden. Die Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat durch Zwischenberichte umfassend über die Lage des Unternehmens informiert.

Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat durch die Tätigkeit des Verbandes bayerischer Wohnungsunternehmen e. V., München den zur Wahrnehmung seiner Überwachungspflicht
notwendigen Einblick in die Geschäftsführung verschafft.

.Beschluss:

1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtbau Aschaffenburg GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 persönlich beteiligt gem. Art. 49 Abs. 1 GO sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.

2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den rechtlichen Vertreter des Oberbürgermeisters, als Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung den Aufsichtsrat der Stadtbau Aschaffenburg GmbH für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Mit Stimmenmehrheit ohne die persönlich beteiligten Mitglieder (Oberbürgermeister Klaus Herzog Bürgermeister Werner Elsässer, Günter Dehn, Brigitte Gans, Wolfgang Giegerich, Stefan Link, Walter Roth, Karl-Heinz Stegmann, Hanns-Martin von Truchseß) beschlossen.

Datenstand vom 31.03.2015 16:34 Uhr