Neubau einer Energiezentrale der Hochschule Aschaffenburg auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr.: xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 45 durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 19.06.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 19.06.2013 ö Beschließend 5uvs/5/5/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg hat mit Schreiben vom 03.05.2013 Pläne zum Neubau einer Energiezentrale auf dem Gelände der Hochschule Aschaffenburg, Fl.-Nr.: xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 45 in Aschaffenburg im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach Art. 73 Abs. 2 Satz 4 BayBO vorgelegt.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Energiezentrale zur Versorgung des Hochschulkampus. Das Gebäude soll an der nordwestlichen Grenze des Geländes der Hochschule errichtet werden. Der einstöckige Baukörper hat die Ausmaße von 25 m Länge, 14,50 m Breite und eine Gesamthöhe von 5,50 m. Die drei Abluftkamine erreichen eine Höhe von 13,30 m über Grund. Der bisherige Anbau der Energiezentrale an einem weiter östlich befindlichen Gebäude wird abgebrochen.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 31.05.2013 befindet sich das Baugrundstück im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3/24 für das Gebiet nördlich der Flachstraße, das als Gebietart „Sondergebiet Fachhochschule“ festsetzt. Da das Bauvorhaben der Hochschule Aschaffenburg dient, ist es seiner Art nach dort zulässig.

Für die Durchführung des Zustimmungsverfahrens und die dabei erforderlichen Bescheide und Beteiligungen ist entsprechend Art. 73 der BayBO die Regierung von Unterfranken zuständig.

Der Umwelt- und Verwaltungssenat wird gebeten, im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach Art. 73 Abs. 2 Satz 4 BayBO dem Bauvorhaben und den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

.Beschluss:

Die Pläne zum Neubau einer Energiezentrale auf dem Gelände der Hochschule Aschaffenburg, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 45 in Aschaffenburg, durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach Art. 73 Abs. 2 Satz 4 BayBO wird dem Bauvorhaben zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 15:55 Uhr