Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 19.06.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Förderverein Michl e. V., Aschaffenburg, beantragt die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung eines Zeltplatzes mit Versorgungsgebäude auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. xxx, bis xxx und xxx, Gemarkung Damm, Am Rosenberg, im Außenbereich östlich der Steinbacher Straße.
Bei dem Baugrundstück handelt es sich um Außenbereichsgrundstücke in der Gemarkung Damm, Am Rosenberg, östlich der Steinbacher Straße. Das genutzte Grundstück hat eine Gesamtfläche von ca. 16.000 m² von denen ca. 3.500 m² durch einen Zeltplatz, eine Feuerstelle, sowie ein Versorgungsgebäude mit Versorgungstrakt (Toiletten, Duschen, Technikräume), sowie einem größeren Gebäude mit Gruppenraum, Speiseraum, Küche, Lehrmittel und Materiallager sowie im Dachgeschoss eine Nutzung als „Notunterbringung“ vorsieht. Das Gebäude ist in einem Winkel angeordnet mit einer Schenkellänge von 20 x 22 m mit einem Satteldach von 8,22 m Firsthöhe. Der kleinere Winkel hat eine Firsthöhe von 6,31 m. Das Gebäude hat eine Grundfläche von 528,25 m² und einen Bruttorauminhalt von 2.014,22 m³. Weiter ist in den Plänen ein Teich mit ca. 16 m Länge und 8 m Breite eingezeichnet. Das Baugrundstück ist über einen Feldweg von ca. 550 m Länge über die Steinbacher Straße erreichbar.
Das eingereichte Betriebskonzept geht von einem 1. Bauabschnitt mit den Sanitäranlagen einschließlich Duschen und einem 2. Bauabschnitt mit dem Selbstversorgerhaus aus. Dies bedeutet, dass zur Realisierung des 1. Bauabschnitts eine eigene weitere Baugenehmigung erforderlich wird. Die derzeit beantragte Baugenehmigung für das Gesamtobjekt kann dann später nach den jetzt genehmigten Plänen unter Integration des 1. Bauabschnittes umgesetzt werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Baugenehmigung 4 Jahre gültig ist und rechtzeitig vor Ablauf der Baugenehmigung um jeweils 2 Jahre verlängert werden kann. Die Verwaltung wird die Baugenehmigung mit einem verkleinerten 1. Bauabschnitt ohne weitere Vorlage an den Umwelt- und Verwaltungssenat genehmigen.
Für den Bereich des Baugrundstückes wurde der Flächennutzungsplan geändert (Änderungsverfahren FNP 1987/30) der die Fläche als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Jugendfreigelände“ darstellt.
Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 14.03.2013 liegt das Baugrundstück außerhalb der Ortslage im Außenbereich und ist daher nach § 35 BauGB zu beurteilen. Das Bauvorhaben zählt nicht zu den sogenannten privilegierten Vorhaben und kann deshalb nur als sogenanntes „sonstiges Vorhaben“ im Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB behandelt werden.
Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die grundsätzliche Zustimmung zur Genehmigung des Bauvorhabens vorgeschlagen unter der Voraussetzung, dass die planungsrechtlich und naturschutzrechtlich geforderten Anforderungen sowie die Ver- und Entsorgung erfüllt sind und die bauordnungsrechtlich geforderten Nachweise vorliegen.
.Beschluss: 1
Dem Förderverein Michl e. V., Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung eines Zeltplatzes mit Versorgungsgebäude auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, bis xxx und xxx, Gemarkung Damm, Am Rosenberg, im Außenbereich östlich der Steinbacher Straße entsprechend den bauaufsichtlich genehmigten Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden und die planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Erschließung sichergestellt ist.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Auf Nachfrage teilt Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog mit, dass eine Entscheidung zur Übernahme der Erschließungskosten für den Zeltplatz „Am Rosenberg“ im Juli im Stadtrat getroffen wird.
Herr Stadtrat Wolfgang Giegerich sieht Bedenken hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit des Fördervereins Michel e. V. Er befürchtet, dass neben der Übernahme der Erschließungskosten weitere Kosten durch die Stadt Aschaffenburg übernommen werden müssen.
Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog, als auch die Mehrheit der Senatsmitglieder, widersprechen diesen Befürchtungen und befürworten das hervorragende Engagement der ehrenamtlich Tätigen.
Frau Stadträtin xx schlägt außerdem vor, dass die Verwaltung Verhandlungen mit dem Förderverein Michl e.V. aufnehmen soll
mit dem Ziel, dass bei einer Überbelegung der Plätze auf dem städtischen Freizeitgelände Buntberg Plätze am neuen Freizeitgelände „Am Rosenberg“ in Anspruch genommen werden können.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 15:55 Uhr