Mit Schreiben vom 03. und 16.05.2013 beantragte die o. a. Firma die Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung „Main-Sommer 2013.“
Am Vortag findet das Konzert „PUR“ statt , die Veranstaltungseinrichtungen wie Bühne, Absperrzäune, Toiletten sollen stehen bleiben und für die Folgeveranstaltung am nächsten Tag genutzt werden.
Auf der Bühne sollen in der Zeit von 18.00 – 22.00 oder 23.00 Uhr ein bis zwei bekannte Bands auftreten. Es soll ein Festzelt aufgestellt werden.
Daneben sollen sieben Gastronomiebetriebe eigenverantwortlich mit einer eigenen Veranstaltungsfläche an der Veranstaltung teilnehmen. Gedacht ist an Comedy, Kabarett, Musik und Lesungen. Die Musik auf den Veranstaltungsflächen der Gastronomen soll von 23.00 Uhr – 1.00 Uhr dauern.
Als Teilnehmer sind vorgesehen:
-Vinylbar
- Club Anna
- Club Goya
-Tanzparadies
- Centro Erlebnisgastronomie
- Cena Elements
- tba-Veranstaltungen.
Ausschankende soll 1.30 Uhr sein, Veranstaltungsende 2.00 Uhr.
Es wird mit einer Besucherzahl von ca. 2000 Personen gerechnet.
Der Veranstalter erklärte, dass es sich bei dem „Main-Sommer“ um eine besonders leise Veranstaltung handeln würde. Am 27.05.2013 hatte er sich zudem bereit erklärt, innerhalb einer Woche ein Schallschutzgutachten vorzulegen.
Seitens der Kongress- und Touristikbetriebe (Veranstaltungsbetreuung) wird im Hinblick auf die zeitliche Nähe zum Stadtfest Ende August die Veranstaltung als kritisch gesehen. Zudem findet am 28.07. das Dalbergfest statt. Insgesamt gesehen wären im Bereich des Dalbergs drei Veranstaltungen deutlich hörbar.
Problematisch erscheint auch die Angabe im Antrag, dass die Gastronomen die ihnen überlassenen Veranstaltungsflächen eigenverantwortlich betreiben sollen. Dort soll ebenfalls in der Zeit von 23.00 – 1.00 Uhr Musik möglich sein.
Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz – Sachgebiet Immissionsschutz – sieht die Veranstaltung als bedenklich an. Eine Einhaltung der Lärmschutzwerte ist nicht gewährleistet.
Nach dem Sachverhalt ist zu erwarten, dass die Veranstaltung nicht störungsfrei ablaufen wird. Es wird daher Ablehnung des Antrags vorgeschlagen.