In der Sitzung vom 29.06.2011 hat der Stadthallensenat kürzere Intervalle für Mietpreisanpassungen gewünscht. Nach zwei Betriebsjahren mit Preisstabilität sollen nun weitere moderate Anpassungen vorgenommen werden.
Aus Erkenntnissen, die aus Benchmarks resultieren, wird vorgeschlagen keine Preisanpassungen für die Vermietung von Veranstaltungstechnik vorzunehmen.
Vielmehr sollen Anpassungen genau dort vorgenommen werden, wo auch ein erhöhter Aufwand entsteht. Dies ist für den Kunden nachvollziehbar, transparent und wird vielerorts bereits praktiziert.
Als Kriterium für die Preisfindung wird die Veranstaltungsdauer inklusive Auf- und Abbau herangezogen. Oftmals sind Veranstaltungen, bei denen Fremdtechnik zum Einsatz kommt, die zeitintensivsten im Auf- und Abbau. Gleichzeitig erzielen Kongressbetriebe dadurch weniger Einnahmen. Weiterhin halten sich Veranstalter nicht immer an ihre eigenen Zeitvorgaben, was zu erhöhtem Personalaufwand (Überstunden) führt.
? Es wird vorgeschlagen, dass bei Veranstaltungen mit einer Dauer von bis zu 14 Stunden die zurzeit gültige Preisliste zur Anwendung kommt. Hierunter fällt die überwiegende Mehrheit der Veranstaltungen.
? Bei Veranstaltungen von 14 bis zu 18 Stunden Dauer, soll für den Großen Saal eine zusätzliche Betriebskostenpauschale in Höhe von 400 €, für den Kleinen Saal von 150 € erhoben werden.
? Für Veranstaltungen von über 18 Stunden Dauer fallen die Kosten für einen zusätzlichen Aufbau- bzw. Abbautag an. Für den großen Saal entspricht die 1.037,50 €, für den Kleinen Saal 430 €.
Mit dieser zusätzlichen Betriebskostenpauschale wird der personelle Mehraufwand, die Kosten für die verlängerte Nutzung von Klimaanlage, Licht etc. kompensiert. Durch diese Variante haben es die Veranstalter durch eine optimierte Planung in der Vorbereitung in der Hand Kosten zu sparen. Die Kongress- und Touristikbetriebe versprechen sich davon insgesamt weniger Überstunden, bessere Zeitvorgaben, mehr Einnahmen und mehr „Gerechtigkeit“ gegenüber den Veranstaltern.
Für die neue Vermietungsvariante unbestuhlter Veranstaltungen im Großen Saal, wird folgender Tarif vorgeschlagen. Es darf aufgrund der zulässigen Gesamtbesucherzahl zeitgleich keine Veranstaltung im Kleinen Saal stattfinden (Notausgangssituation). Aus diesem Grund soll ein Zuschlag von 860 € für unbestuhlte Veranstaltungen erhoben werden. Dies entspricht dem Mietpreis für den Kleinen Saal. Außerdem ist die Reinigung nach unbestuhlten Veranstaltungen zeit- und kostenintensiver. Zudem kommt ein erhöhter Aufwand für das Umstuhlen hinzu.