Voraussetzung zur Zulassung von Fremdcateringfirmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Stadthallensenates, 02.07.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 2. Sitzung des Stadthallensenates 02.07.2013 ö Beschließend 5shs/2/5/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Laut § 5 (3) Satz 2 ist der Stadthallensenat für die Festsetzung der Benutzungsbedingungen für die Nutzung der Stadthalle zuständig.

Mit Beschluss vom 19.03.2007 hat der Stadthallensenat auch Fremdfirmen das Catering von Großveranstaltungen in der Stadthalle grundsätzlich ermöglicht.

Es wird vorgeschlagen, dass bei Veranstaltungen mit Abverkauf von Speisen und Getränken grundsätzlich die Hausgastronomie catert. Dadurch ist gewährleistet, dass verlässliche Umsatzzahlen gemeldet werden, die als Grundlage zur Provisionsabrechnung dienen.
Wie bisher soll für Konzertveranstaltungen, Messen und Ausstellungen kein Fremdcatering möglich sein. Um aber den Ballveranstaltern eine Art „Bestandsschutz“ einzuräumen zu können, sind Ausnahmen auf Kundenwunsch möglich, sofern der Pächter der Hausgastronomie und die Verwaltung der Stadthalle am Schloss ihre Zustimmung geben.


Ferner wird auf Wunsch des Pächters vorgeschlagen, den Beschluss des Stadthallensenats vom 29.06.2011, in dem die Mindestgröße einer Veranstaltung für Fremdcatering von 200 auf 500 Teilnehmer hochgesetzt wurde, zu präzisieren und die Teilnehmerzahl auf 500 je Veranstaltungstag zu fixieren.

.Beschluss: 1

Dem mündlichen Antrag von Herrn Stadtrat Jürgen Herzing, ab sofort keine Fremdfirmen für das Catering für alle Veranstaltungen in der Stadthalle am Schloss mehr zuzulassen, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 4, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

Einer Abstimmung über den vorliegenden Beschlussvorschlag wird zugestimmt. Eine Vertagung der Abstimmung wird damit abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Mit Stimmenmehrheit so beschlossen.

.Beschluss: 3

Bei Veranstaltungen mit Abverkauf von Speisen und Getränken catert grundsätzlich der Pächter der Hausgastronomie.

Ausnahmen von dieser Regelung auf Kundenwunsch bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung vom Pächter der Hausgastronomie und der Verwaltung der Stadthalle am Schloss und kann nur für Bälle gegeben werden.

Die Mindestteilnehmerzahl für Veranstaltungen in der Stadthalle am Schloss, die durch eine Fremdfirma gecatert werden kann, wird auf 500 je Veranstaltungstag festgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 2

Datenstand vom 31.03.2015 15:58 Uhr