Änderung der finanziellen Förderung des Mehrgenerationenhauses und des Mütter- und Familienzentrums
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 15.07.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Zuschuss zum Betrieb eines Mehrgenerationenhauses im 1. Stock der Sandgasse 1 wurde mit Beschluss des Hauptsenates vom 19.03.2012 bis zum 31.12.2014 verlängert. Die Höhe des Zuschusses basiert auf der Miete und beträgt zur Zeit 840,10 EUR mtl.
Die Stadt trägt auch die Kosten der Miete für das Mütter- und Familienzentrum im 4. Stock der Sandgasse 1 in Höhe von mtl. 1.392,00 EUR.
Am 03.06.2013 beantragte der Verein die Zusage für eine längerfristige finanzielle Unterstützung durch die Stadt in Höhe von 2.500,00 EUR mtl. Der Verein will aus den Räumen der Sandgasse ausziehen und eine Immobilie suchen, die im Innenstadtbereich liegt, ebenerdig (behindertengerecht) zu erreichen ist und den Brandschutzbestimmungen entspricht.
Das Mietverhältnis für den 1. Stock endet zum 31.05.2014, das Mietverhältnis für den 4. Stock endet zum 30.09.2014. Zu diesen Zeitpunkten endet somit die bisherige Unterstützung der Stadt. Es wird daher vorgeschlagen, einen Grundsatzbeschluss zu fassen und ab dem Zeitpunkt der Anmietung einer neuen Immobilie durch den Verein diesen weiterhin finanziell mit mtl. 1.200,00 EUR bis max. 1.500,00 EUR zu unterstützen.
Auf das beigefügte Konzept des Mehrgenerationenhauses und Mütter- und Familienzentrum, den vorläufigen Jahresbericht 2012 und den Wochenplan für Juni 2013 wird ergänzend verwiesen.
.Beschluss:
Die Arbeit des Vereins MGH – MütZe e. V. wird ab dem Zeitpunkt der Anmietung einer neuen Immobilie grundsätzlich weiterhin finanziell unterstützt. Die Höhe des Zuschusses wird für die Dauer von 5 Jahren auf mtl. 1.200,-- € bis max. 1.500,-- €
frühestens ab 01.06.2014 festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:04 Uhr