Altlasten Standortübungsplatz; - Bericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 16.07.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.07.2013 ö Beschließend 6pvs/7/6/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Anlass

Im heutigen Naturschutzgebiet „Standortübungsplatz und Altenbachgrund“ befinden sich mehrere ehemalige Steinbrüche, die in den 50 und 60 er Jahren mit Haus – und Gewerbemüll verfüllt wurden.  In diesen Steinbrüchen sind Deponien entstanden, für die umwelttechnische Erkundung erforderlich ist.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Bundesforst, ist Eigentümer des Naturschutzgebietes „Ehem. Standortübungsplatz und Altenbachgrund“. Sie hat das Staatliche Hochbauamt Würzburg und das Geologische Büro GIBS aus Nürnberg beauftragt, in den ehemaligen Deponien Bodenuntersuchungen vorzunehmen. Diese Untersuchungen werden mit Baggeraufschlüssen und Sondierungsbohrungen realisiert. Die Baggerschürfe und die Bodenprobennahme wurden im Februar 2013 im Naturschutzgebiet und im angrenzenden Schweinheimer Wald umgesetzt. Im Zuge dieser Untersuchungen wurde auch die ehemalige Deponie „Almhütte“ mit einbezogen.

Der Untersuchungstermin für die Sondierungsarbeiten an den Deponien wurde im Vorfeld mit den Naturschutzbehörden der Regierung von Unterfranken und der Stadt Aschaffenburg abgestimmt. Mit diesem Untersuchungstermin wurde besondere Rücksicht auf die Brutzeiten der einheimischen Vögel sowie auf die hochwertigen Lebensräume der geschützten Tierarten, z. B. Amphibien, genommen.

Bei den ehemaligen Deponien handelt es ich um folgende Kontaminationsverdachtsflächen (KFV):
-        KVF 2 „Seit 1941 verfüllte Erosionsform“
-        KVF 3 „Steinbruch Ochsenwiesensee“,
-        KVF 4 „Steinbruch Almhütte“ und die
-        KVF 5 „Steinbruch Ehem. „Ölsee, südlich der Almhütte“

Lage und Größe

Der Standortübungsplatz „ Am Stockholz“ liegt in der Gemarkung Schweinheim und befindet sich südlich von Schweinheim. Er hat eine Gesamtfläche von ca. 570 ha, davon sind ca. 342 ha städtischer Grund mit forstlicher Bewirtschaftung und ca. 228 ha Bundeseigentum und seit dem 24.11.2010 Naturschutzgebiet. Von diesen 228 ha waren 86 ha intensiv genutztes Übungsgelände, einschließlich der geschützten Wiesenfläche.
Die KVF liegen am Rande der naturschutzrechtlichen geschützten Wiesenflächen und am Waldrand.
Die KVF 2 „Seit 1941 verfüllte Erosionsform“ liegt unmittelbar südlich der Range Control und zwischen der Ebersbacher Straße und dem Fließgewässer Hügelsbach
Die KVF 3 „Steinbruch Ochsenwiesensee“ befindet sich im nordwestlichen Rand des Standortübungsplatzes auf Bundesgelände. Die KFV 4 liegt nördlich des ehemaligen Übungsgeländes und südlich der Schießanlage Sankt Sebastianus im Waldgebiet. Die KFV 5 liegt auf der bundeseigenen Fläche und grenzt südöstlich unterhalb der KFV 4 an.
Die KVF 4 liegt auf städtischer Fläche und wurde durch die Stadt Aschaffenburg betrieben.

Historische Entwicklung und Nutzung

Das Gebiet des Standortübungsplatzes wurde in den vergangenen 90 Jahren durch militärische Nutzung geprägt. Besonders intensiv war diese Nutzung auf den bundeseigenen Flächen.
Das Militär begann 1914 mit dem Ankauf von Gelände und Anlage eines Exerzierplatzes. Der neue Exerzierplatz wurde durch Erwerb weiterer Wiesen- und Waldgrundstücke zumindest bis 1937erweitert.
Von 1933 - 1944 erfolgte die Nutzung durch die Wehrmacht. Der nördliche Teil der Liegenschaft wurde als Schießplatz und zur Ausbildung von Infanterie-Panzergrenadier-Truppen genutzt. Ab 1945 bis 2007 wurde die Fläche durch die US-Army genutzt  Die militärische Nutzung endete mit der Rückgabe des Standortübungsplatzes im Jahre 2007.

Vor der militärischen Nutzung wurden im nordöstlichen Bereich des Standortes mehrere Steinbrüche betrieben und für den Straßen- und Wohnungsbau ausgebeutet. In diesen Steinbrüchen wurden in den 50er bis Anfang der 70er Jahre Haus- und Gewerbeabfälle aus Haushalten und den Gewerbebetriebe der Stadt sowie den Haushalten der US-Armee deponiert.

Chronologischer Abriss der Altlastenerkundung

2003        Historische Erkundung 

Das Büro ARCADIS Consult GmbH in Darmstadt hat im Auftrag des Staatlichen Hochbauamtes Würzburg (2003) eine historische Recherche (HE) erstellt. Die HE wurde ausschließlich für die bundeseigenen Flächen (Fl.-Nr. 4868 und 11717) durchgeführt.

Im dem Gutachten wurden 36 Kontaminationsverdachtsflächen (KVF) erfasst
Aufgrund nachfolgender Untersuchungen konnten bis auf die 4 oben genannten KFV der Handlungsbedarf  beendet bzw. auf ein kontinuierliches Grundwassermonitoring reduziert werden.
Im Planungs- und Verkehrssenat vom 17.04.2007 wurde die Ergebnisse der historischen Recherche vorgestellt.

2006        Standorterkundung Lokal Training Area - Aschaffenburg

Die US-Army hat das Büro Hüttmeier / Wayss und Freitag mit der „Standorterkundung  Lokal Training Area – Aschaffenburg - beauftragt.
Es wurden acht verschiedene Bereiche des Standortübungsplatzes untersucht. Auf Grund der Untersuchungsergebnisse können die acht Bereiche in zwei Kategorien gruppiert werden.

In fünf Bereichen liegen die Untersuchungsergebnisse unter dem Sanierungsschwellenwert des Bayerischen Merkblattes 3.8/1 von 31.10.2001. Es handelt sich um die folgende KFV:

-        KVF 10 Sprengplatz
-        KFV 15 Abstellflächen / Munitionslager im separatem südwestlichen        Geländeteil
-        KFV 17 Zentrales Munitionslager
-        KFV 31 Range Control
-        KFV 33 Alter Kfz-Waschplatz, Trafostation, Indoor-Schießanlage und        Schulungsgebäude

Bei diesen KFV besteht nach derzeitigen Erkenntnissen kein weiterer Handlungsbedarf.

In den folgenden drei Bereichen wurden ein Sanierungsschwellenwert des Bayerischen Merkblattes 3.8/1 für mindestens einen Schadstoff überschritten:

-        KVF 1 Ehemalige Sandgrube
-        KFV 2 Seit 1941 verfüllte Erosionsform
-        KFV 5 Ölsee südlich der Almhütte

Für die KFV 1 besteht aufgrund der geringfügigen Bodenbelastung kein weiterer Handlungsbedarf.

Für die KFV 2 wurde ein Grundwassermonitoring und für die KFV 5 wurden weiterer Handlungsbedarf durch die Bodenrechtsbehörde der Stadt Aschaffenburg festgestellt und der BImA mitgeteilt.

2007        Zusätzliche Erkundung des“ Ölsees südlich Almhütte“ (KFV 5)

Die US-Army hat das Büro Hüttmeier / Wayss und Freitag mit der „Zusätzlichen Erkundung des Ölssees südlich Almhütte“ (KFV 5) beauftragt.
Die Untersuchungen zeigten, dass der Abfall, der in dem ehem. Steinbruch abgelagert wurde, eine Vielfalt von Schadstoffen enthält. Das Gutachten stellt fest, dass die Auffüllungen im Steinbruch mit Schwermetallen und mit aromatischen Kohlenwasserstoffen stark belastet sind.
Das Grundwasser ist ebenfalls stark mit organischen Verbindungen kontaminiert.

2008        Umwelttechnische Untersuchung des Hügelbaches

Die Verwaltung der Stadt Aschaffenburg hat das Büro Dr. Hug Geoconsult mit der Untersuchung des Fließgewässers Hügelbach betreut.
Die Untersuchung des Fließgewässers Hügelsbach erbrachte keinen Hinweis auf eine Schadstoffbelastung.
Die Untersuchungsergebnisse wurden im Planungs- und Verkehrsenat am 13.01.2009 vorgestellt.

Aktuelle Untersuchungen

2013 Akutelle Erkundung des Steinbruches „Almhütte“ (KVF 4)

Das Büro Nürnberger Büro Geologen und Ingenieure Blumenthal und Schoger (GIBS) hat im Auftrag der Stadtverwaltung die Deponie „Steinbruch Almhütte“ (KFV 4) im Februar 2013 untersucht.

Die durchgeführten Untersuchungen zeichneten das Bild einer Deponie, wie sie typischerweise bis zum Anfang der 1970-er Jahre in den meisten Städten an Waldrändern entstanden sind. Es handelt sich hierbei um eine Ablagerung von schluffig-sandigen Erdaushub mit untergeordneten Bauschuttanteilen. Hausmüllanteile oder Hinweise auf Gewerbemüll wurden nicht gefunden.
Es wurden vereinzelt geringe Überschreitungen von Schwermetallen im Boden und im Eluat (Sickerwasser) und von Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) im Boden festgestellt. Die Kontaminationsbereiche sind auf bestimmte räumliche Lagen begrenzt. Die unterlagernden Bodenschichten sind unbelastet.
Es wurden polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) mit deutlichen Gehalten im Boden vorgefunden. Die PAK-Eluatergebnisse zeigten keine Überschreitung der Prüfwerte der Bodenschutzverordnung. Die PAK liegen hauptsächlich in gebundener Form, z.B. in Form von Straßenaufbruch, vor.
Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass die MKW-, PAK- und Bleibelastungen in der Ablagerung räumlich abgegrenzt und die unterlagernden Bodenschichten unbelastet sind.
Eine Gefährdung des Grundwassers wird aufgrund der als gering anzunehmenden Schadstofffrachten nicht befürchtet.

Dieser Einschätzung hat sich der amtliche Sachverständige des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg (WWA) angeschlossen. Unter der Bedingung, dass die forstliche Bewirtschaftung beibehalten wird, besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Darüber hinaus kann die ehem. Deponie als „nutzungsorientiert“ aus dem Altlastenkataster entlassen werden.
Das Gesundheitsamt sieht ebenfalls keinen Handlungsbedarf, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit auf Grund der Tiefenlage von 0,8 m und tiefer ausgeschlossen ist.

Weitere Vorgehensweise bzgl. der KFV 3 und KFV 5

In den ehemaligen Steinbrüchen „Ochsenwiesensee“ (KFV 3) und „Ölsee südlich Almhütte“  (KFV 5) wurden ebenfalls Baggerschürfe und Bodenuntersuchungen im Februar 2013 vorgenommen. Die Ergebnisse dieser Erkundungen liegen uns nicht vor. Die Ergebnisse erhält der Stadtverwaltung durch das staatliche Hochbauamt Würzburg erst nach Rücksprache mit der BImA und Bewertung durch dessen Sachverständigen der Oberfinanzdirektion Niedersachsen.


Ausblick

Weitere Bodenuntersuchungen und Bohrungen für Grundwassermessstellen sind erst nach Ende der Vogelbrutzeit und nach Ausklingen der Vegetationsperiode ab September 2013 im Naturschutzgebiet (NSG) geplant.

Der Stadtrat wird bei Vorlage des  Erkundungsberichtes zeitnah über die Ergebnisse informiert.

.Beschluss:

Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Altlastensituation auf dem Standortübungsplatz mit den Erkundungsergebnissen vom Februar 2013 (Anlage 3) zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:05 Uhr