Parkregelung Gutwerkstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 16.07.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.07.2013 ö Vorberatend 8pvs/7/8/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Gutwerkstraße, in ihrem Abschnitt zwischen der Hildenbrandstraße und Molkenbornstraße, gehört zu einer der Haupterschließungsstraßen für den Stadtteil Schweinheim. Entsprechend hoch ist die Verkehrsbelastung mit 6.000 bis 7.000 Kfz/Tag, die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Die Buslinien 4 und 10 führen über die Gutwerkstraße und bedienen die gleichnamige Haltestelle. Die Fahrbahnbreite beträgt 7,50 m. In Fahrtrichtung Schweinheim befindet sich auf der rechten Seite ein Haltverbot für Dienstag 8-10 Uhr – in Gegenrichtung besteht das Verbot für Mittwoch 8-10 Uhr. Außerhalb dieser beiden Verbotszeiten dürfen Fahrzeuge an beiden Straßenrändern parken. Da hierdurch die Restfahrbahnbreite sehr eingeschränkt wird, weicht der ruhende Verkehr weit auf die Gehwege aus, obwohl dies nicht durch eine entsprechende Beschilderung erlaubt ist. Verwarnungen haben in jüngster Zeit dazu geführt, dass die Fahrzeuge ganz auf der Fahrbahn geparkt wurden. Parken dazu auf gegenüberliegender Straßenseite auf gleicher Höhe Fahrzeuge (selbst mit Benutzung des Gehwegs), was bei Beerdigungen auf dem Friedhof bzw. bei den Bring- und Holzeiten der Kindertagesstätte der Fall sein kann, dann treten so geringe Fahrbahnbreiten auf, dass der Linienverkehr die Engstelle nicht mehr passieren kann. Kürzlich musste der Linienverkehr auf Grund des ruhenden Verkehrs gänzlich unterbrochen werden.

Um diese Auswirkungen auf den Linienverkehr in Zukunft zu vermeiden, wird eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Gutwerkstraße für erforderlich gehalten.

Zurzeit bietet die Straße auf der Südseite 31 und auf der Nordseite 29 Parkstände. Abgesehen von den Zeiten des Haltverbots könnte auf beiden Straßenseiten gleichzeitig geparkt werden. Auf Grund der geringen Fahrbahnbreite schließt sich das in der Regel jedoch aus. Faktisch liegen somit im Bestand maximal 31 Parkstände vor. Wenn nur auf einer Straßenseite ganz auf der Fahrbahn geparkt wird, beträgt die Restfahrbahnbreite bereits nur noch 5,50 m und ist für den Linienverkehr im Begegnungsverkehr bei der bestehenden Verkehrsbelastung nicht ohne Behinderungen zu befahren. Bei allen Planungsvorschlägen wird daher davon ausgegangen, dass der Gehweg zum Parken mitgenutzt und dass nur jeweils auf einer Straßenseite (evtl. aber im Wechsel) geparkt werden soll.

Folgende drei Vorschläge wurden entwickelt:

Variante 1:        Parken auf der Südseite – 31 Parkstände
Diese Variante entspricht der heutigen Parkgewohnheit. Die Änderung besteht darin, dass auf der anderen (nördlichen) Straßenseite ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet wird, um das Parken zu unterbinden. Problematisch ist diese Variante im Hinblick auf den Busverkehr zu bewerten: durch die langen, ununterbrochenen Parkstandsbereich findet der Bus in Richtung Schweinheim keine Ausweichmöglichkeit im Begegnungsfall.

Folgerichtig wäre auch eine Variante möglich, bei der ausschließlich auf der nördlichen Seite geparkt wird. Die Überlegung hierzu wurde aber aus folgenden Gründen verworfen: Die Parkstände an der nördlichen Straßenseite befinden sich in der Innenkurve der Gutwerkstraße und erschweren die Sichtbeziehung im Begegnungsverkehr und insbesondere des Verkehrs, der aus den privaten Stellplätzen in die Gutwerkstraße einfahren möchte.

Variante 2:        Parken auf beiden Seiten versetzt – 31 Parkstände
Mit der Neuordnung von Parkständen wird auch eine verkehrsberuhigende Wirkung erzielt, da die Parkstände im Verlauf der Straße wechselseitig angelegt werden. Unter der Maßgabe, die vorhandenen 31 Parkstände beizubehalten und die Innenkurve weitgehend frei vom ruhenden Verkehr zu halten, ist die Variante 2 entworfen wurden. Um auf eine hohe Anzahl von Parkständen zu kommen, müssen die Parkstandsbereiche sehr lang ausgebildet werden, insbesondere im westlichen Abschnitt der Gutwerkstraße. Lange Parkstandsbereiche sind für den Busverkehr hinderlich, da weniger Ausweichstellen zur Verfügung stehen. Voraussetzung für die Anlage von versetzten Parkständen wäre die Anordnung einer Haltverbotszone, in der nur auf markierten Flächen geparkt werden kann. Außerhalb der Markierung darf nur gehalten werden.

Variante 3:        Parken auf beiden Seiten versetzt – 28 Parkstände
Die Variante 3 unterscheidet sich von der Variante 2 darin, dass die Parkstandsbereiche kürzer und die Lücken dazwischen länger ausgebildet sind. Zusammen wird dadurch die Übersicht auf den Gegenverkehr erhöht und es finden sich stets Ausweichstellen. Damit kann ein gleichmäßigerer Verkehrsfluss ohne Anhalten erreicht werden, was insbesondere dem Busverkehr zu Gute kommt. Das Parkraumangebot im westlichen Abschnitt der Gutwerkstraße berücksichtigt die Belange der Bring- und Holdienste der Kindertagesstätte sowie der Besucher des Schweinheimer Friedhofs.

Die Verwaltung empfiehlt die Variante 3 umzusetzen. Im Vergleich zum Bestand wird die Anzahl der Parkstände von 31 auf 28 gesenkt. Dafür wird durch den Versatz der Parkstände eine verkehrsberuhigende Wirkung zur Unterstützung der Tempo-30-Regelung und ein flüssigeres Befahren nicht nur für den Buslinienverkehr erzielt.

.Beschluss:

1.        Der Bericht zur Parkregelung in der Gutwerkstraße wird zur Kenntnis genommen.

2.        Der Variante 3 (Anlage 5) zur Neuordnung des Parkens in der Gutwerkstraße wird zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Beschilderung zur Halte verbotszone samt Markierungen umzusetzen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:05 Uhr