Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) -Widmung Wilhelminenstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 16.07.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.07.2013 ö Beschließend 9pvs/7/9/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bei der Überprüfung der Widmungsunterlagen wurde festgestellt, dass die genannten Flächen nicht gewidmet worden sind. Da diese als öffentliche Verkehrsflächen dienen, ist nach Art. 6 des BayStrWG die Widmung noch erforderlich.
Alle Flächen sind im Eigentum der Stadt.
Die Widmung ist vom Träger der Straßenbaulast zu verfügen.

.Beschluss:

Mit Wirkung vom 01.08.2013 werden gemäß Art. 6 des BayStrWG folgende Straßen und Wege (in Anlage 6) im Stadtgebiet von Aschaffenburg gewidmet:

a)        zur Ortsstraße (Art. 46 Nr.2 BayStrwG)

1.        Wilhelminenstraße
Teilfläche aus Fl.Nr. xx (Gemarkung Aschaffenburg)
Anfangspunkt (A):        Grenze zu Fl.Nr. xx
Endpunkt (E):                Höhe nördliche Gebäudeecke Fl.Nr. xx
Länge (L):                42 m
Die Spielplatz- und Grünflächen in diesem Bereich sowie der Fußweg zwischen der Spielplatzfläche und dem Grundstück Fl.Nr. xx gehören nicht zur gewidmeten Straßenfläche.

2.        Wilhelminenstraße
Teilfläche aus Fl.Nr. xx (Gemarkung Aschaffenburg)
A:        Katharinenstraße
E:        Klarastraße
L:        130 m

b)        zum beschränkt-öffentlichen Weg (Art. 53 Nr.2 BayStrWG)

       Verbindungsweg zwischen Wilhelminenstraße und Obernauer Straße
Teilfläche aus Fl.Nr. xx (Gemarkung Aschaffenburg)
A:        Höhe südlicher Grenzpunkt Fl.Nr. xx
E:        Obernauer Straße
L:        29 m
Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger und Radfahrer
Die Grünflächen rechts und links des Weges (entlang der Grundstücke Fl.Nr. xx und Fl.Nr. xx) gehören nicht zur gewidmeten Wegefläche.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:05 Uhr