Errichtung eines Mitarbeiterparkhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 24404/3, Gemarkung Leider, Wailandtstraße 13 durch die Firma Linde Hydraulics GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, BV-Nr. 20130182
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 17.07.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Firma Linde Hydraulics GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, beantragt die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung eines Mitarbeiterparkhauses auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 24404/3, Gemarkung Leider, Wailandstraße 13 in Aschaffenburg. Dadurch kann der bestehende Parkplatz künftig als Standort für die geplante „Hydraulikfabrik“ genutzt werden.
Das Baugrundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des qualifizierten Bebauungsplanes 9/3 „W-straße“ der für das Baugrundstück die Gebietsart „Gewerbegebiet“ festsetzt. Das Bauvorhaben ist deshalb in seiner Art nach dort zulässig.
In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig. Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Firma Linde Hydraulics GmbH & Co. KG wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung eines Mitarbeiterparkhauses auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 24404/3, Gemarkung Leider, Wailandstraße 13 in Aschaffenburg,
entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:06 Uhr