Nutzungsänderung von Indoor-Kinderspielplatz in eine gewerbliche Sportstätte "LaserTag"-Anlage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Damm, Dieselstraße xx, durch Herrn xx, Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 17.07.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 17.07.2013 ö Beschließend 11uvs/6/11/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 21.03.2013, beantragt Herr xxx die bauaufsichtliche Genehmigung zur Nutzungsänderung eines bisher gewerblich betriebenen Indoor-Kinderspielplatzes in eine gewerbliche Sportstätte „LaserTag“-Anlage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Damm, Dieselstraße 2 in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Änderung einer bisherigen gewerblichen Nutzung eines Indoor-Kinderspielplatzes „Potz-Blitz-Indoor-Spielpark“ in eine ebenfalls gewerbliche Sportstätte „LaserTag“-Anlage. Nach der Kurzinformation des Bauherrn vom 01.03.2013 richtet sich das zukünftige Spielangebot mit einem neuen Konzept vorwiegend an Jugendliche und Erwachsene. Das neue Spielangebot sei eine Mischung aus Fangen, Verstecken und Völkerball mit Nutzung modernster Technologien, dessen Ursprung in den USA liegt. In Deutschland seien bereits einige Anlagen in Betrieb. Es handele sich um ein Strategiespiel, bei dem das Ziel ist, mit Hilfe der ungefährlichen Infrarot-Signalgeber, die von den Spielern getragenen Sensorwesten und/oder eine Basisstation der gegnerischen Mannschaft zu markieren und dadurch Punkte zu erzielen. Dazu wird die Halle in den bereits vorhandenen Gastronomie- und Wartebereich, in einen „Briefing-Raum“ für die Einweisung sowie die Spielarena mit ca. 390 m² unterteilt. Die Zahl der Mitspieler ist auf maximal 15 begrenzt. Die baulichen Änderungen sind nur geringfügiger Art.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme vom 27.03.2013 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16/01 für den Bereich Hasenhägweg/Strietwald-straße/Schwalbenrainweg, der für das Baugrundstück die Gebietsart „Gewerbegebiet“ nach der Baunutzungsverordnung 1968 festsetzt.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung der Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss: 1

Die Verwaltung teilt mit, dass die Auflage der Erlaubnis der Teilnahme für Jugendliche zwischen 14 Jahren und bis zum vollendeten 15. Lebensjahr nur bis 20.00 Uhr bei nachfolgenden Schultagen in den Beschlussvorschlag aufgenommen wurde, da für diesen Personenkreis noch die allgemeine Schulpflicht gilt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Dem Antrag von Herrn Stadtrat Büttner vom 12.07.2013 (Anlage 3) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 4, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 3

Herrn xxx, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Nutzungsänderung von einem gewerblichen Indoor-Kinderspielplatz zu einer gewerblichen Sportstätte „LaserTag“-Anlage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Damm, Dieselstraße xx in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 4

Datenstand vom 31.03.2015 16:06 Uhr