Bekanntgabe der Änderungen an Mobilfunkstandorten sowie Bekanntgabe eines Neustandortes


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 17.07.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 17.07.2013 ö Beschließend 12uvs/6/12/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung vom 18.03.2009 wurde durch den UVS beschlossen, dass alle Änderungen der Mobilfunkanlagen im Stadtrat veröffentlicht werden.
Bei den aufgelisteten Standorten handelt es sich bis auf die letzte um bereits bestehende Anlagen. Diese Veränderungen wurden auf Informationen vom Mobilfunkbetreiber zur Verbesserung der Telekommunikationsinfrastruktur vorgenommen. Die Veränderungen an den Standorten werden durch die der Verwaltung vorzulegenden Standortbescheinigungen dokumentiert und entsprechen somit den gesetzlichen Regelungen.
Das deutsche Standortbescheinigungsverfahren für Mobilfunksendeanlagen stellt den Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern im Bereich von Sendeanlagen sicher. Die Bescheinigung wird auf sogenannte „Worst Case“ Bedingungen erstellt. Die Einhaltung der Bescheinigung wird von der Bundesnetzagentur in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bundesnetzagentur ermittelt den Sicherheitsabstand rund um die Basisstation mit Hilfe eines Berechnungsverfahrens. Im Rahmen der ständigen Weiterentwicklung der Mobilfunktechnologie, veränderter Anforderungen an Mobilfunkzellen und die weiter steigende Standortmitnutzung wird das Bewertungsverfahren zur Erteilung von Standortbescheinigungen stetig untersucht. In diesem Rahmen wurde am 01.12.2012 ein weiterentwickeltes Berechnungsverfahren eingeführt.
Bislang wurden zur Berechnung des Sicherheitsabstandes für mehrere an einem Installationsort vorhandene Sendeantennen mit ausgeprägter Richtcharakteristik und unterschiedlichen Hauptstrahlrichtungen, eine gemeinsame Hauptstrahlrichtung aller installierten Sendeantennen angenommen. Diese Annahme wurde nun auf die Fälle eingeschränkt, für die sich aufgrund der tatsächlichen Installation eine gemeinsame Hauptstrahlrichtung bei mehreren Sendeanlagen ergibt. Bei dieser differenzierteren Standortbewertung können sich die bisherigen berechneten Sicherheitsabstände verändern und durchaus auch kleiner werden. Diese Veränderungen im Sicherheitsabstand haben keine Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung, da das angewandte Schutzkonzept, festgelegt in der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung gleich bleibt. Damit ist nach wie vor sicher gestellt, dass die bestehenden Grenzwerte unter allen Bedingungen an allen für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen eingehalten werden.

.Beschluss:

Die Änderungen an den bereits bestehenden Mobilfunkanlagen sowie der Neustandort in der Würzburgerstraße XX werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:06 Uhr