Jahresabschluss 2012 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 26.07.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 26.07.2013 ö Beschließend 1pl/12/1/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 20 der Eigenbetriebsverordnung haben die Stadtwerke für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Dabei gelten die allgemeinen Vorschriften, die Vorschriften über den Ansatz, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertung und über den Anhang, die nach dem 3. Buch des Handelsgesetzbuchs für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften gelten.
Der nach den gesetzlichen Vorschriften insoweit erstellte Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2012 ist Inhalt der Berichterstattung. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers. Hierzu wird um Kenntnisnahme gebeten.
Der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Gemeinderat vorzulegen. Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Die Abschlussprüfung zum vorliegenden Jahresabschluss 2012 ist mittlerweile abgeschlossen. An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes schließt die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Sie ist innerhalb von 12 Monaten, also bis zum 31.12. des folgenden Jahres, durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO). Der Jahresabschluss kann deshalb dem Werksenat für eine Stellungnahme vorgelegt werden nicht jedoch dem Plenum zu der gesetzlich vorgesehenen Feststellung. Um dennoch das Plenum zeitnah zum abgelaufenen Wirtschaftsjahr der Stadtwerke zu informieren, wird der Jahresabschluss vorab schon zur Kenntnis gegeben. Es wird um die vorgeschlagenen Beschlussfassungen gebeten

.Beschluss:

Der Jahresabschluss 2012 der Stadtwerke Aschaffenburg wird wie folgt zur Kenntnis genommen:

a)        Bei einer Bilanzsumme von 107.021.697,57 € beträgt der im Geschäftsjahr 2012 erwirtschaftete Gewinn  2.749.835,67 €.
b)        Der Jahresgewinn soll nach dem Ergebnis des Jahresabschlusses der Stadtwerke wie folgt verwendet werden:
Zuführung zu „Allgemeine Rücklagen“                                                         500.000,-- €
Ausschüttungen an die Stadt aus 2012        2.249.835,67 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse        1.893.799,53 €
abzuführende Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag        356.036,14 €
c)        Der von der WIBERA AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2012 sowie der von der WIBERA AG erstellte Prüfungsbericht werden zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:07 Uhr