Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates der SVG für das Geschäftsjahr 2012
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 26.07.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
- die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
- die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2012 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
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Autz Wolfgang
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2
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Dr. Blatt Lothar
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3
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Elsässer Werner, Bürgermeister
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4
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Euler Jessica
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5
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Gans Brigitte
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6
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Gerlach Thomas
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7
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Giegerich Wolfgang
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8
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Haas Erika
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9
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Herzing Jürgen
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10
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Herzog Klaus, Oberbürgermeister
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11
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Kaup Herbert
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12
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Klein Karsten, MdL
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13
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Kunkel Rainer
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14
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Lenz-Böhlau Anne
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15
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Dr. Pattloch Bernd
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16
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Schößler Mechthild
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17
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Stegmann Karl-Heinz
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18
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Wagener Stefan
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Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
2. Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
.Beschluss: 1
1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Beschluss zur Entlastung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH aufgrund der Beschlussunfähigkeit des Stadtrates (Plenum) nicht gefasst werden kann und die Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Stadtrates (Plenum) erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden wird.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:07 Uhr