Die Firma Duesmann & Hensel Recycling GmbH betreibt am Standort Mühlweg 10-16, 63743 Aschaffenburg, im Gewerbegebiet eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlage zur Lagerung und Behandlung von gebrauchten Katalysatoren.
Mit Einreichen der Antragsunterlagen zum 28.06.2013, Eingang der letzten Nachforderungen am 07.08.2013, beantragte die Firma Duesmann & Hensel Recycling GmbH die Änderung der bestehenden Anlage. Die Unterlagen wurden mit Schreiben vom 08.08.2013 als vollständig bestätigt.
Inhalte der beantragten Änderungen sind:
1. Integrierung der vorhandenen Halle im Mühlweg 8 in den betrieblichen Ablauf
Um flexibel auf Kundenwünsche reagieren zu können und das Sammel- und Kleinkundengeschäft von der weitergehenden Produktion zu trennen, soll das Gelände Mühlweg 8 (ehemals als Schlosserei genutzt) angemietet und für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden. Gleichzeitig soll ein direkter betrieblicher Zugang zum bisherigen Werksgelände eingerichtet werden, um den innerbetrieblichen Transport über öffentliche Flächen zu vermeiden.
Eine Erhöhung der Lager- und Behandlungskapazitäten, bezogen auf die gesamte Anlage, ist mit dem Änderungsantrag nicht verbunden. Es werden lediglich Teile der Produktionsanlagen vom Mühlweg 10-16 in den Mühlweg 8 verlagert.
Alle Maschinen werden körperschallisoliert errichtet, Stäube werden in den Produktionshallen direkt an den Maschinen abgesaugt. Die Abluft wird dabei wieder in die Halle zurückgeführt.
Derzeit werden die gelieferten Abfälle im Mühlweg 12/14 angenommen. Die Abfälle werden mittels LKW angeliefert, täglich ist mit ca. sechs LKW-Lieferungen zu rechnen.
Im Mühlweg 8 sollen zukünftig 35 Tonnen pro Tag an Abfällen behandelt werden, wodurch zukünftig bis zu 30 Tonnen pro Tag direkt auf dem Gelände des Mühlwegs 8 angenommen werden. Damit ist beabsichtigt, ca. 3-4 der sechs LKW Anlieferungen pro Tag in den Mühlweg 8 zu verlagern.
Da die Gesamtmengen der Anlage nicht erhöht werden, ist für den gesamten Betriebsbereich mit keinem zusätzlichen Anlieferverkehr zu rechnen, wodurch das Verkehrsaufkommen des Gewerbegebietes nicht verändert wird.
Der Betrieb der bestehenden Anlage ist Werktags von 00:00 – 24:00 Uhr genehmigt. Die Anlieferungen erfolgen von 07:00 – 17:00 Uhr. Die bestehenden Zeiten sollen auch für den Betrieb der neu angemieteten Halle genutzt werden.
Aufgrund der festgesetzten Auflagen und Bedingungen der Fachstellen ist sichergestellt, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden.
2. Einrichtung eines größeren Sortierbereiches für Katalysatoren sowie eines Bereiches zur Abtrennung von an den Katalysatoren befindlichen Rohren im Mühlweg 14
Durch die nicht auftretende Mengenerhöhung werden auch durch diese Änderung keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen.
Durch die beantragten Änderungen erfüllt die Anlage die Genehmigungsbedürftigkeit nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BImSchG, da die Leistungsgrenzen der Nrn. 8.11.1.1 und 8.11.2.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV für sich genommen erreicht werden.
Die Anlagenbetreiberin beantragte, dass die Stadt Aschaffenburg von einer Öffentlichkeitsbeteiligung absehen soll. Diesem Antrag konnte entsprochen werden, da durch die beantragten Änderungen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu befürchten sind. Die betroffenen Nachbarn haben den baurechtlich vorgelegten Plänen durch Unterschrift zugestimmt.
Im Rahmen des Verfahrens wurden folgende Stellen beteiligt:
? Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz – untere Immissionsschutzbehörde, untere Abfallbehörde, untere Wasserbehörde
? Bauordnungsamt, Stadtplanungsamt
? Amt für Brand- und Katastrophenschutz
? Regierung von Unterfranken - Gewerbeaufsichtsamt
Der Änderung der Anlage stimmten alle beteiligten Stellen, teilweise unter Auflagen und Bedingungen zu, sodass dem Antrag in Form einer Genehmigung zu entsprechen ist.