Bismarckallee - Einführung von Tempo 30;
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.06.2013
- Antrag von Herrn Stadtrat Hanns-Martin von Truchseß vom 19.07.2013
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 08.10.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Bismarckallee ist die flankierende Wohnsammelstraße für das Wohngebiet Godelsberg und besitzt auch Verbindungsfunktion zur Gemeinde Schmerlenbach. Die werktägliche Verkehrsmenge beträgt nur ca. 5.000 Kfz. Der Linienweg der Linie 43 führt über die Bismarckallee. Zurzeit gilt die innerörtlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Durch die nur einseitig angebaute Straße und das in Fahrtrichtung stadteinwärts starke Gefälle wird die zulässige Geschwindigkeit schnell überschritten. In der anderen Fahrtrichtung befinden sich die einmündenden Straßen zum Wohngebiet, an denen die Vorfahrtsregelung Rechts-vor-Links, die durch Haltelinien unterstrichen wird, gilt. Damit wird in Fahrtrichtung stadtauswärts kaum schneller als 50 km/h gefahren.
Eine Geschwindigkeitsmessung im August ergab keine überdurchschnittlichen Beanstandungen. Zudem ist das Unfallgeschehen unauffällig. Aus diesen Gründen empfiehlt die Polizei, die bestehende Regelung beizubehalten.
Die Reduzierung auf 30 km/h leistet aus Sicht der Stadtverwaltung einen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Besonders für die Fußgänger wird das Queren der Bismarckallee auf dem Weg zur Fasanerie erleichtert.
Zusammen mit der bereits erfolgten Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf der Ludwigsallee und der Tempo-30-Zone Godelsberg besteht dann ein einheitliches Geschwindigkeitsniveau für das Godelsberggebiet.
.Beschluss:
Der Anordnung der streckenbezogenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Bismarckallee zwischen Ludwigsallee und Yorkstraße wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:17 Uhr