Ausgangslage:
In Schweinheim ist in den letzten Jahren das Neubaugebiet „Gäßpfad“ entstanden. Im Endausbau für rund 300 Bewohner konzipiert soll dieses Gebiet gemäß Nahverkehrsplanung an den ÖPNV angebunden werden. Für die Erschließung wurden in der Planung bereits zwei barrierefreie Bushaltestellen vorgesehen. Im Zusammenhang mit der ÖPNV-Anbindung des Neubaugebietes können erstmals auch die Bereiche rund um die Seebornstraße / Stockbrunnenstraße / Bischbergstraße mit dem ÖPNV erschlossen werden. In diesem Bereich gab es bislang keine bustaugliche Straßeninfrastruktur.
Im Vorfeld wurde untersucht, mit welcher Buslinie das Gebiet am besten erschlossen werden kann. Verworfen wurde dabei eine Anbindung mit der Buslinie 4, da diese zwischenzeitlich bis in das Wohngebiet Aumühlstraße verlängert wurde und somit die Zahl der Fahrgäste, welche von einer Umwegfahrt über den Gäßpfad mit Fahrzeitverlängerungen rechnen müssten, zu groß wäre. Zudem werden auf der Linie 4 zu bestimmten Zeiten auch Gelenkbusse eingesetzt. Die mögliche Linienstrecke über Gäßpfad ist für diesen Fahrzeugtyp nur bedingt tauglich.
Die Buslinie 10 verbindet vom Hauptbahnhof aus die Innenstadt über den Freihofsplatz mit dem Gebiet Südbahnhofstraße, Hefner-Alteneck-Viertel und Schweinheim Blütenstraße. Im Jahr 2002 wurde die Linie über die Schweinheimer Höhe bis in das Gebiet Schweinheim Steubenstraße verlängert und dort mit der bestehenden Buslinie 15 verknüpft. Die Linie 15 verbindet vom Hauptbahnhof aus die Innenstadt über den Herstallturm mit dem Gebiet Würzburger Straße, Bessenbacher Weg und Schweinheim Steubenstraße. Die beiden Linien 10 und 15 werden seitdem als Ringlinie im Umlaufverbund gefahren.
Anforderung an die Planung:
Für die Planung Anbindung Gäßpfad an den ÖPNV wurden die Kriterien der Nahverkehrsplanung herangezogen. (Erschließungsqualität, Bedienungsqualität, Verbindungsqualität).
Für die Erschließungsqualität im Nahverkehrsraum Bayerischer Untermain werden Haltestelleneinzugsbereiche für Haltestellen im Oberzentrum Aschaffenburg von 300 Meter zugrunde gelegt.
Die Bedienungsqualität beschreibt die zeitliche Verfügbarkeit des ÖPNV-Angebotes (Bedienungshäufigkeit, Regelmäßigkeit).
Die Verbindungsqualität wird durch die Fahrzeit, die Erreichbarkeit wichtiger Ziele sowie die Zahl der Umsteigevorgänge charakterisiert.
Übersicht der Maßnahmen für die jeweiligen Planvarianten:
Die vorhandene Straßeninfrastruktur wurde auf seine Tauglichkeit zur Befahrung mit Standardomnibussen überprüft, geplante Haltestellenstandorte wurden auf die Möglichkeit eines späteren barrierefreien Umbaus überprüft („vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV ab 2022“) und begleitende bauliche oder verkehrliche Maßnahmen (z.B. Halteverbotszonen) bestimmt.
Die jeweiligen Linienverläufe je Variante entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.
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Gültig für
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Was
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Warum
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Variante 1
Bischbergstraße
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Variante 2
Bachgartenstraße
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Variante 3
Rotäckerstraße
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Zusätzliche Haltestelle „Südbahnhofstraße“
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Zwischen den Haltestellen „Südbahnhof“ und „Stadtwerke“ soll eine neue Haltestelle auf Höhe des Einkaufsmarktes für beide Fahrtrichtungen eingerichtet werden. Beide Haltestellen können barrierefrei errichtet werden und mit einem Buswartehäuschen ausgerüstet werden.
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Ja
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Ja
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Ja
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Verlegung Haltestelle „Blütenstraße“ Fahrtrichtung Hbf/ROB
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Damit der Bus von der Seebornstraße kommend noch die Unterhainstraße bedienen kann, muss die stadteinwärts gelegene Haltestelle vor das Anwesen Haus Nr. 73 verlegt werden. Barrierefreier Ausbau möglich. Wegfall von drei Parkständen.
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Ja
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Ja
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Ja
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Parkraumregelung in der Seebornstraße
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Zur Einhaltung des versetzten Parkens und Gewährleistung der Durchfahrt für den Bus ist eine beschilderte Parkregelung einzurichten. Vorhandene Eckwinkel dienen nur als Empfehlung. Keine Reduzierung von Parkständen notwendig.
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Ja
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Ja
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Ja
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Halteverbotszone in der Liebezeitstraße
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Im Einmündungsbereich zur Seebornstraße Zick-Zack-Linie und im weiteren Verlauf bis Stockbrunnenstraße Parkregelung um doppelseitiges Parken am Straßenrand zu verhindern (Durchfahrt Bus gewährleisten).
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Ja
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Ja
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Ja
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Halteverbote in der Bischbergstraße
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Im unteren Teil der Bischbergstraße müssen Halteverbotszonen zwingend eingerichtet werden, um die Durchfahrt für den Bus zu gewährleisten. Dadurch fallen Parkstände weg.
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Ja
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Nein
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Nein
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Halteverbote Bachgartenstraße
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In der Bachgartenstraße müsste eine Parkordnung angeordnet werden, um doppelseitiges Parken am Straßenrand zu verhindern (Durchfahrt Bus gewährleisten).
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Nein
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Ja
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Nein
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Halteverbotszone Bachstraße
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Im Einmündungsbereich zur Bachgartenstraße Zick-Zack-Linie um Abbiegen des Busses zu ermöglichen.
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Nein
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Ja
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Nein
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Einrichtung einer neuen Haltestelle in der Hennteichstraße
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Einrichtung einer neuen Haltestelle für beide Fahrtrichtungen in der Hennteichstraße zwischen Sportweg und Ebersbacher Straße. Name „Ebersbacher Straße“.
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Nein
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Nein
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Ja
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Neue Endhaltestelle für die Linien 10 und 15 ist „Hensbachstraße“
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Die Haltestelle „Hensbachstraße“ dient als neuer Endpunkt für beide Linien. Diese Haltestelle eignet sich besser um Standzeiten (Pufferzeiten) abzuwarten, da der Bus nicht mitten auf der Fahrbahn steht. Seit dem Umbau der Haltestelle „Steubenstraße“ zu einem Buskap muss der Bus mitten auf der Fahrbahn stehenbleiben. Die Linienlängen und Fahrzeiten der beiden Linien bis zum neuen Endpunkt sind in etwa gleich lang.
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Ja
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Ja
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Ja
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Bewertung der Maßnahmen und Varianten:
Zusätzliche Haltestelle „Südbahnhofstraße“
Diese zusätzliche Haltestelle verbessert die Erschließungsqualität im Bereich der Südbahnhofstraße. Sie dient auch der besseren Erreichbarkeit der Einkaufsmärkte aus dem Hefner-Alteneck-Viertel (Linie 10) sowie aus dem Bereich Obernauer Kolonie (Linie 1, 61 und 62).
Linienweg Variante 1 Bischbergstraße:
( + ) Gegenüber alter Linienführung über Schweinheimer Höhe nur 400 Meter längerer Weg. Kürzeste Variante.
( + ) Haltestelle Gäßpfad erschließt das komplette Neubaugebiet „Gäßpfad“, erschließt teilweise das geplante Neubaugebiet „Rotäckerstraße“ und behebt bestehende Erschließungsmängel im Bereich Seebornstraße / Stockbrunnenstraße / Bischbergstraße.
( + ) zusätzliche Haltestelle in der Bischbergstraße ist nicht notwendig, da die Haltestellen „Gäßpfad“ und „Hensbachstraße“ das Gebiet vollständig erschließen. Verbesserte Erschließung mit kürzeren Fußwegen zur Haltestelle erfordern zusätzliche Parkraumreduzierung (einmal für die Durchfahrt, einmal für die Haltestellenbereiche)
( - ) großer Eingriff in den ruhenden Verkehr notwendig, um Begegnungsverkehr zwischen Bus und PKW zu ermöglichen. In der Bischbergstraße besteht ein hoher Parkdruck.
( - ) insgesamt Wegfall von ca. 12 Parkständen in der Straße
( - ) hohes Konfliktpotential durch Wegfall von Parkplätzen für Anwohner und Geschäftsleute wird befürchtet.
( - ) künftiges Neubaugebiet Rotäckerstraße wird dadurch nicht vollständig erschlossen.
( - ) für Fahrgäste mit tangentialen Fahrtbeziehungen (z.B. Hefner-Alteneck-Viertel zur Steubenstraße oder Blütenstraße zur City Galerie) bedeutet es längere Fahrzeiten (+4-5 Minuten länger)
Linienweg Variante 2 Bachgartenstraße:
( + ) Gegenüber alter Linienführung über Schweinheimer Höhe nur 450 Meter längerer Weg.
( + ) Haltestelle Gäßpfad erschließt das komplette Neubaugebiet „Gäßpfad“, erschließt teilweise das geplante Neubaugebiet „Rotäckerstraße“ und behebt bestehende Erschließungsmängel im Bereich Seebornstraße / Stockbrunnenstraße / Bischbergstraße.
( + ) zusätzliche Haltestelle in der Bachgartenstraße ist nicht notwendig, da die Haltestellen „Gäßpfad“ und „Hensbachstraße“ das Gebiet vollständig erschließen. Verbesserte Erschließung mit kürzeren Fußwegen zur Haltestelle erfordern Parkraumreduzierung.
( - ) mittelgroßer Eingriff in den ruhenden Verkehr notwendig, um Begegnungsverkehr zwischen Bus und PKW zu ermöglichen. In der Bachgartenstraße besteht im Vergleich zur Bischbergstraße kein so hoher Parkdruck.
( - ) hohes Konfliktpotential durch Wegfall von Parkplätzen für Anwohner wird dennoch befürchtet.
( - ) für Fahrgäste mit tangentialen Fahrtbeziehungen (z.B. Hefner-Alteneck-Viertel zur Steubenstraße oder Blütenstraße zur City Galerie) bedeutet es längere Fahrzeiten (+4-5 Minuten länger)
Linienweg Variante 3 Rotäckerstraße:
( + ) Haltestelle Gäßpfad erschließt das komplette Neubaugebiet „Gäßpfad“, erschließt teilweise das geplante Neubaugebiet „Rotäckerstraße“ und behebt bestehende Erschließungsmängel im Bereich Seebornstraße / Stockbrunnenstraße / Bischbergstraße.
( + ) zusätzliche Haltestelle in der Rotäckerstraße ist nicht notwendig, da die Haltestellen „Gäßpfad“ und die neu einzurichtende Haltestelle „Ebersbacher Straße“ in der Hennteichstraße das Gebiet vollständig erschließen.
( + ) zusätzliche Haltestelle in der Hennteichstraße ist notwendig. Sie dient als Erschließung für den Bereich Rotäckerstraße / Ebersbacher Straße und nutzt Fahrgästen mit Fahrtbeziehungen Innenstadt über Würzburger Straße.
( + ) geringere Eingriffe in den ruhenden Verkehr reduzieren das Konfliktpotential.
( - ) für Fahrgäste mit tangentialen Fahrtbeziehungen (z.B. Hefner-Alteneck-Viertel zur Steubenstraße oder Blütenstraße zur City Galerie) bedeutet es längere Fahrzeiten (+5-6 Minuten länger).
Wirtschaftliche Auswirkungen der Linienerweiterung:
Auf Basis des bestehenden Fahrplans und unter Beibehaltung eines unveränderten Fahrtenangebotes führt die Linienerweiterung zu jährlichen Mehrleistungen:
bei Variante 1 Bischbergstraße: ca. +14.300 Fahrplan-km Mehrleistung
bei Variante 2 Bachgartenstraße: ca. +15.300 Fahrplan-km Mehrleistung
bei Variante 3 Rotäckerstraße: ca. +20.000 Fahrplan-km Mehrleistung
Aufgrund der Fahrgastzuwächse und verkehrlichen Veränderungen müssen die Fahrplanzeiten auf beiden Linien geringfügig angepasst werden. Zusammen mit der geplanten Linienerweiterung benötigten die Busse für die gesamte Ringlinie gegenüber dem bisherigen Fahrplan ca. 5-7 Minuten mehr Fahrzeit. Der Fahrzeugeinsatz erhöht sich bei allen drei Varianten um +1 Fahrzeug, die Fahrpersonalstunden erhöhen sich ebenfalls. Die genauen Werte für die Dienstplanstunden lassen sich erst im Rahmen der Fahr- und Dienstplanung ermitteln.
Bürgerbeteiligung:
In der vierten Sitzung des Werksenates am 18.07.2013 wurden die Stadtwerke beauftragt, zunächst eine Bürgerbeteiligung in Form von Flugblättern durchzuführen.
Neben der Verteilung von Flugblättern über das Mitteilungsblatt in Schweinheim, wurden die unmittelbar von der geplanten neuen Linienführung betroffenen Anwohner nochmals direkt um ihre Mithilfe gebeten. Darüber hinaus haben wir in den Linien 10 und 15 über mehrere Tage und Tageszeiten hinweg die Meinungen der Fahrgäste eingeholt. Die im August begonnenen Umfragen wurden bis zum 22.09.2013 durchgeführt. Während dieser Zeit hatten die Bürger die Möglichkeit uns ihre Anregungen Ideen und Wünsche per Post, telefonisch, persönlich im Kundenzentrum (ROB/AVG), per Mail/Fax oder im Internet mitzuteilen.
Von den rund 9.000 Flyern, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung ausgeteilt wurden, kamen nur 85 Meldungen zurück.
Diese wurden erfasst, inhaltlich geprüft und ausgewertet. Eine erste Zusammenfassung ergab 52 negative, 19 positive und 14 ungeklärte Rückmeldungen. Da von einer Person, 21 einzelne negative Rückmeldungen kamen, reduziert sich die Anzahl der negativen Rückmeldungen auf 32.
In einem weiteren Schritt wurden die Inhalte der Meldungen bewertet, nach Möglichkeit Alternativen aufgezeigt (siehe Anlage), so dass folgende abschließende Zusammenfassung der Rückmeldungen entstand:
? 24 negative
? 20 positive
? 14 neutrale
? 7 unberücksichtigt
Negative Meldungen:
? Anbindung Friedhof nicht mehr direkt möglich (1x Umsteigen, evtl. neue Hst. Molkenbornstraße)
? Anbindung Massagepraxis nicht mehr direkt möglich (1x Umsteigen)
? Anbindung Sparkasse (auch in Unterscheinheim vorhanden)
? Anbindung Apotheke (auch in Unterschweinheim vorhanden)
? Anbindung Nahversorgung (auch in Unterschweinheim vorhanden)
? Zu wenig Fahrgastpotenzial, Umsetzung verschieben
? Nicht einverstanden
? Schulverbindung Steubenstraße zur Pestalozzischule (bleibt unverändert)
? Haltestelle in der Seebornstraße Nr. 73 (kann nach Rücksprache auf Nr. 71 verlegt werden)
? Kein Bedarf für eine Buslinie, nur Familien mit Autos
? Unsinnige Buslinie durch einen verkehrsberuhigten Bereich
? Angst vor Verlust des Parkplatzes vor der Haustüre
? Kapazität der Ebersbacher Straße ist erreicht
? Neue Hst. Südbahnhofstr. bedroht die Existenz von „Nah und Gut“
? Haltestelle Hennteichstraße ungünstig bzw. überflüssig
Positive Meldungen:
? Sehr gute Anbindung; Vorteilhaft für ältere Menschen und Kinder
? Entlastung der Umwelt
? Anbindung Nahversorgung Südbahnhofstraße
? Direkte Anbindung für einen Teil der Schweinheimer Bürger an das Einkaufszentrum in der Würzburger Straße
? Direkte Anbindung für einen Teil der Schweinheimer Bürger an die City Galerie
? Verringerung des Individualverkehrs
? Entlastung in der Gutwerkstraße
Empfehlung:
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile und unter Einbeziehung des Ergebnisses der Bürgerbefragung empfehlen wir die Variante 3 Rotäckerstraße umzusetzen. Sie bietet eine konfliktarme Buslinienführung mit der Option, das geplante Neubaugebiet Rotäcker optimal zu erschließen. Daneben bietet sie auch im Rahmen der Marktpotentialabschöpfung einer größeren Anzahl an Fahrgästen die Möglichkeit einer direkten Buslinie für Fahrtbeziehungen in Richtung Steubenstraße, Würzburger Straße oder City Galerie.
Im Vergleich zur bisherigen Linienführung über die Schweinheimer Höhe profitieren deutlich mehr Fahrgäste von der neuen Linienführung über Schweinheim Mitte als bisher. Bestehende Fahrtbeziehungen aus dem Hefner-Alteneck-Viertel zur Schweinheimer Höhe (Einkaufen, Sparkasse, Apotheke, Friedhof) können mit Ausnahme des Friedhofes alternativ umsteigefrei bedient werden (Einkaufen in der Südbahnhofstraße und Schweinheim, Sparkasse und Apotheke in Schweinheim). Fahrgäste mit Ziel Friedhof erreichen mit einmal Umsteigen ihr Ziel. Fahrgäste der Schweinheimer Höhe behalten mit der Linie 4 ein gutes Angebot im 15-Minuten-Takt in die Innenstadt.
Der öffentliche Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Kommunalen Selbstverwaltung. Aufgrund der vielen Probleme und direkter wie indirekter Kosten des immens wachsenden motorisierten Individualverkehrs (MIV), muss das unbedingte Ziel jeder Kommune sein, einen möglichst großen Anteil des vorhandenen Mobilitätsbedürfnisses seiner Bürger und Besucher durch den ÖPNV zu befriedigen.
Der Ausbau des ÖPNV soll daher als wesentlicher Bestandteil der regionalen Verkehrspolitik dazu beitragen, die Mobilität der Bevölkerung zu sichern, die Umweltbelastungen und den Flächenverbrauch durch den privaten Kfz-Verkehr zu reduzieren sowie die Verkehrssicherheit zu erhöhen.