Deutscher Alpenverein Sektion Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zum Ausbau einer Halle zur Kletterhalle


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Sportsenates, 23.10.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 23.10.2013 ö Beschließend 7sps/2/7/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Deutsche Alpenverein Sektion Aschaffenburg e.V. (134 Mitglieder beim BLSV gemeldet) beantragt die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Ausbaus einer Halle zur Kletterhalle.

An Gesamtkosten werden 974.500,00 € veranschlagt.

Der Bayer. Landessportverband e.V. hat mit Schreiben vom 27.09.2013 die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt und zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 472.059,00 € festgestellt.

Es wird vorgeschlagen, zu den anfallenden zuschussfähigen Kosten einen Zuschuss in Höhe eines Drittels, höchstens jedoch 157.400,00 €, zu gewähren.

Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle kann eine Zuschussgewährung ab dem Jahr 2013 in Teilbeträgen erfolgen.

Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.

Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.

.Beschluss:

Dem Deutschen Alpenverein Sektion Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seiner Anträge zum Ausbau einer Halle zur Kletterhalle ein Zuschuss bis in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen zuschussfähigen Kosten, höchstens jedoch 157.400,-- €, gewährt.

Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.

Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:59 Uhr