TuS 1863 Damm e.V.; Zuschuss zur Renovierung des Hallen- und Bühnenbodens der vereinseigenen Sporthalle


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Sportsenates, 23.10.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 23.10.2013 ö Beschließend 15sps/2/15/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 08.04.2013 und 21.08.2013 beantragt der TuS 1863 Damm e.V. (1.120 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Renovierung des Hallen- und Bühnenbodens der vereinseigenen Sporthalle.

Die Renovierung war dringend notwendig, da der Parkettbelag an mehreren Stellen schadhaft und die Markierungslinien für die Spielfelder kaum noch zu erkennen waren. Außerdem bestand durch die Schäden Verletzungsgefahr.

Es wird vorgeschlagen, zu den Kosten der Renovierung einen Zuschuss in Höhe von 5.435,00 € (1/3 der Gesamtkosten) zu gewähren.

Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle kann eine Zuschussgewährung ab dem Jahr 2013 in Teilbeträgen erfolgen.

Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.

Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.

.Beschluss:

Dem TuS 1863 Damm e.V. wird aufgrund seiner Anträge vom 08.04.2013 und 21.08.2013 zu den Kosten der Renovierung des Hallen- und Bühnenbodens der vereinseigenen Sporthalle ein Zuschuss in Höhe von 5.435,-- € gewährt.

Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.


Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:59 Uhr