Mit Schreiben vom 06.07.2012 und 10.08.2012 beantragt der TV 1900 Obernau e.V. (566 Mitglieder) einen Zuschuss zur Ausführung folgender Baumaßnahme:
Renovierung des Vereinsheimes
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 55.902,00 €.
Für diese Baumaßnahme wurde am 06.07.2012 ein Antrag sowie am 07.08.2012 ein Ergänzungsantrag auf Zuwendung beim Bayer. Landessportverband (BLSV) gestellt.
Da die zuwendungsfähigen Kosten der Baumaßname weniger als 150.000,00 € betragen, wird der Zuwendungsantrag durch den BLSV als Kleinantrag behandelt.
Die Zuwendung bei Kleinanträgen beträgt 20 % der zuwendungsfähigen Kosten. Ein kostengünstiges Darlehen in Höhe von 10 % der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten wird bei Kleinanträgen durch den BLSV nicht mehr gewährt.
Eine Feststellung der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten erfolgt bei Kleinanträgen nach Vorlage der Kostennachweise (Rechnungen u. ä.). Der Zuwendungsbetrag wird gleichzeitig festgesetzt.
Die Wartezeit für die Zuwendungszahlungen soll nicht länger als ein Jahr betragen.
Mit der Baumaßnahme kann förderunschädlich begonnen werden, sobald die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn durch den BLSV - Referat Sportstättenbau - vorliegt.
Die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn wurde durch den BLSV mit Schreiben vom 28.08.2012 erteilt.
Es wird vorgeschlagen, die Baumaßnahme im Umfang 1/3 der durch den BLSV festgestellten zuwendungsfähigen Kosten zu fördern. Die Förderung beträgt voraussichtlich 18.700,00 €.
Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle kann eine Zuschussgewährung ab dem Jahr 2013 in Teilbeträgen erfolgen.
Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Da eine Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten durch den BLSV erst nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgt wird vorgeschlagen, dass durch die Verwaltung nach Vorlage von Verwendungsnachweisen (Rechnungen u. ä.) Abschlagszahlungen auf die Förderung der Stadt Aschaffenburg geleistet werden können. Abschlagszahlungen sollten bis zur Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal bis zur Höhe der jährlich vorgesehenen Förderung, gezahlt werden.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.