Wahl des Stadtrats der Stadt Aschaffenburg am 16. März 2014; Bestellung des Gemeindewahlleiters und seines Stellvertreters gemäß Art. 5 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG)


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.11.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.11.2013 ö Beschließend 1pl/15/1/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 5 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) bestimmt der Stadtrat
den Oberbürgermeister, einen weiteren Bürgermeister, ein sonstiges Stadtratsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Stadt zum Gemeindewahlleiter und eine weitere Person zu dessen Stellvertreter. Zum Gemeindewahlleiter oder Stellvertreter darf nicht bestellt werden, wer für die betreffende Wahl mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahl eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder für einen Wahlvorschlag Beauftragter oder dessen Stellvertretung ist.

Beide in die jeweilige Funktion berufenen Herren verfügen über die einschlägigen Kenntnisse aus diversen Funktionen bei früheren Wahlen.

.Beschluss:

Für die Wahl des Stadtrats der Stadt Aschaffenburg am 16.März 2014 werden

Herr Dr. Meinhard Gruber, Finanz-, Umwelt- und Ordnungsreferent,

zum Gemeindewahlleiter

und

Herr Wolfgang Zeiler, Amtsleiter des Bürgeramtes,

zum Stellvertreter des Gemeindewahlleiters

bestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 17:00 Uhr