Radverkehrskonzept - Zwischenbericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 05.11.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.11.2013 ö Beschließend 3pvs/10/3/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1        Planungsstand

Vor gut einem Jahr wurde das Planungsbüro plan&rat mit der Erstellung eines Radverkehrskonzepts für Aschaffenburg beauftragt. Projektbegleitend wurde der Arbeitskreis Radverkehr gegründet. Er setzt sich zusammen aus Vertretern des Stadtrats, der Verwaltung, der Polizei und Vereinen oder Interessensgruppen zum Thema Radverkehr. Bislang gab es vier Arbeitskreis-Sitzungen. In Bild 1 sind die bisherigen Arbeitsschritte mit den zugehörigen Sitzungen des Arbeitskreises aufgeführt.

Bild 1: Bearbeitungsstand Radverkehrskonzept


Mit dem derzeitigen Stand der Bearbeitung liegt die mit dem Arbeitskreis abgestimmte Netzkonzeption vor. Sie definiert das zukünftige Radverkehrsnetz der Stadt Aschaffenburg. Grundlage der Netzbildung sind die fahrradrelevanten Quellen und Ziele. Durch die Verbindung der Quellen und Ziele mittels Luftlinien entsteht das sogenannte Luftliniennetz. Die Umlegung der Luftlinien auf tatsächliche Straßen- oder Wegeverläufe führt letztlich zum Radverkehrsnetz. Die Netzelemente unterscheiden sich dabei in zwei Hierarchiestufen:

Hauptverbindungen 1. Ordnung
Die Hauptverbindungen 1. Ordnung (oder Stadtnetz) ist ein Raster von durchgehenden Hauptverbindungen (radiale oder tangenziale). Wichtige Quellen (Wohngebiete) und übergeordnete Ziele der Bereiche Beruf, Ausbildung, Einkaufen und Hauptbahnhof werden miteinander verbunden. Grundsätzlich wird jeder Stadtteil mit einer Hauptverbindung 1. Ordnung mit dem Zentrum verbunden. Dadurch entsteht ein radiales, sternförmiges auf die Innenstadt zugeschnittenes Netz. Einige wenige Tangenten ergänzen das Netz 1. Ordnung. Für die Hauptverbindungen 1. Ordnung gilt der qualitative Ausbaustandard der ERA (Richtwerte der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen). Das bedeutet z. B. für einen Radweg oder Radfahrstreifen eine Breite von 2,0 m und für eine Schutzstreifen eine Breite von 1,60 m.

Hauptverbindungen 2. Ordnung
Die Hauptverbindungen 2. Ordnung (oder Stadtteilnetz) verbinden die typischen Ziele auf Stadtteilniveau (z. B. Schulen, Geschäfte) miteinander und verdichten das Netz 1. Ordnung durch zahlreiche Tangenten. Der Ausbaustandard kann sich an den Mindestanforderungen der ERA orientieren. Das bedeutet z. B. für einen Radweg eine Breite von 1,60 m, einen Radfahrstreifen eine Breite von 1,85 m und für eine Schutzstreifen eine Breite von 1,25 m.

Neben den Hauptverbindungen umfasst das Netzkonzept auch Freizeitverbindungen für touristische und freizeitorientierte Ziele. Die Streckenführung sollte landschaftlich attraktiv sein. Der anzuwendende Ausbaustandard richtet sich nach der zu erwartenden Radverkehrsdichte auf der entsprechenden Verbindung.

In seiner 4. Sitzung am 18.10.2013 sprach der Arbeitskreis Radverkehr folgende Empfehlung aus:

„Der Arbeitskreis Radverkehr spricht sich dafür aus, dass der aktualisierte Netzplan bestehend aus
-        Hauptverbindungen 1. Ordnung,
-        Hauptverbindungen 2. Ordnung und
-        Freizeitverbindungen
die Grundlage für die weiteren Arbeitsschritte (Netzbefahrung und Mängelanalyse, Handlungskonzept mit Prioritäten und Kosten) darstellt.

Dies gilt nicht für die nachstehenden Prüfaufträge:
-        Aufnahme des Wittelsbacher Ringes als Hauptverbindung 2. Ordnung
-        Verknüpfungsmöglichkeiten zwischen Ludwigstraße und Hanauer Straße über Duccastraße, Kleberstraße oder Kolpingstraße (Hauptverbindung 2. Ordnung)
-        Führung der "Brentanoachse" (Brentanostraße, Brentanoplatz, Mattstraße) als Hauptverbindung 1. Ordnung oder Hauptverbindung 2. Ordnung
-        Die Einstufung der Landingstraße, der Erthalstraße, der Luitpoldtstraße als Hauptverbindung 1. oder 2. Ordnung, die Führung des Radverkehrs über Roßmarkt (Hauptverbindung 1. Oder 2. Ordnung), die Führung des Radverkehrs über die Sandgasse (Hauptverbindung 2. Ordnung) soll im Rahmen der Detailplanungen der Vertiefungsabschnitte geprüft werden. Über die Netzbedeutung wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Dem Stadtrat wird empfohlen, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.“


2        Ausblick

Aus Bild 1 lassen sich die folgenden Arbeitsschritte für die nächsten Wochen entnehmen:

Handlungskonzept
Entwicklung einer Umsetzungsstrategie (Handlungskonzept) anhand der Projektbausteine und vor dem Hintergrund der Ergebnisse der problemorientierten Bestandsanalyse.
-        Erstellung eines Maßnahmenkataloges mit Maßnahmenplan
-        Den vorgeschlagenen Maßnahmen (baulich und organisatorisch) werden drei        Prioritätsstufen zugeordnet (Umsetzung nach Realisierungshorizonten). Für die schnelle        Realisierung wichtiger Maßnahmen wird ein Sofortprogramm mit einer Abschätzung des        erforderlichen Kostenaufwandes vorgelegt.
-        Ermittlung des Umbaubedarfs für die Umsetzung der Hauptverbindungen 1. Ordnung und        Erstellung einer Prioritätenliste differenziert nach kurz-, mittel- und langfristigen        Maßnahmen und deren Finanzbedarf.
-        Zusammenfassung der Ergebnisse in einer Radverkehrsstrategie (Ziele/ Leitlinien,        Standards, Handlungsfelder, Umsetzung und Erfolgskontrolle).
-        Vorschläge für eine Kommunikationsstrategie (Definition und Analyse der        Nutzungshemmnisse, das Fahrrad vorrangig im Alltagsverkehr zu nutzen, Vorschläge zur        Reduzierung dieser Nutzungshemmnisse: Maßnahmen einschließlich        Öffentlichkeitskampagnen)

Vertiefung Innenstadt
Für die Innenstadt wird in sechs Abschnitten eine vertiefende Betrachtung mit Querschnitten und Lageplänen vorgenommen.
Diese Abschnitte sind
-        Abschnitt 1 Würzburger Straße – Hofgartenstraße – Platanenallee
-        Abschnitt 2 Goldbacher Straße – Weißenburger/ Friedrichstraße
-        Abschnitt 3 Hanauer Straße
-        Abschnitt 4 Luitpoldstraße – Landingstraße – Wermbachstraße
-        Abschnitt 5 Löherstraße – Willigisbrücke
-        Abschnitt 6 Alexandrastraße – Würzburger Straße.

Hier werden die Maßnahmen in einer Vorplanung dargestellt, sodass Aussagen zu
-        Flächenaufteilung im Straßenraum,
-        Nachweis der Befahrbarkeit für Kfz (Fahrspurbreiten, Schleppkurven, etc.) und für den Radverkehr und der Begehbarkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger (Stichwort Barrierefreiheit),
-        Materialwahl für Flächen / Einbauten und
-        ggfs. Begrünung vorgenommen werden.

Der Abschluss des Radverkehrskonzepts ist für den März 2014 vorgesehen.

.Beschluss:

1.        Der Zwischenbericht zum Bearbeitungsstand des Radverkehrskonzepts wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
2.        Dem mit dem Arbeitskreis Radverkehr entwickelten Netzentwurf wird als Grundlage für die Ausarbeitung des Handlungskonzepts entsprechend der Empfehlung des Arbeitskreises zugestimmt.

Dies gilt nicht für die nachstehenden Prüfaufträge:

-        Aufnahme des Wittelsbacher Ringes als Hauptverbindung 2. Ordnung
-        Verknüpfungsmöglichkeiten zwischen Ludwigstraße und Hanauer Straße über Duccastraße, Kleberstraße oder Kolpingstraße (Hauptverbindung 2. Ordnung)
-        Führung der "Brentanoachse" (Brentanostraße, Brentanoplatz, Mattstraße) als Hauptverbindung 1. Ordnung oder Hauptverbindung 2. Ordnung
-        Die Einstufung der Landingstraße, der Erthalstraße, der Luitpoldtstraße als Hauptverbindung 1. oder 2. Ordnung, die Führung des Radverkehrs über Roßmarkt (Hauptverbindung 1. oder 2. Ordnung), die Führung des Radverkehrs über die Sandgasse (Hauptverbindung 2. Ordnung) soll im Rahmen der Detailplanungen der Vertiefungs-abschnitte geprüft werden. Über die Netzbedeutung wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden

-        sowie die heute aus der Mitte des Planungs- und Verkehrssenates mündlich geforderten Prüfungsaufträge (wie z. B. den Wegfall des Qualitätskriteriums „Reinigung/Winterdienst“ für Hauptverbindungen 2. Ordnung).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 17:01 Uhr