Aufstockung eines Geschäftshauses auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Lange Straße 3, durch die Firma Projektgesellschaft Bahnhof Nord mbH & Co. KG, Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 06.11.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 06.11.2013 ö Beschließend 2uvs/8/2/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 02.09.2013, beantragt die Bahnhof Nord Projektgesellschaft mbH & Co. KG, Aschaffenburg, die Aufstockung eines Geschäftshauses auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Lange Straße 3 in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben wird das derzeit durch einen dm-Markt im Erdgeschoss und einen Tanzsportclub im ersten Obergeschoss genutzte Gebäude um ein weiteres Geschoss aufgestockt. Das Geschoss beinhaltet Erweiterungsflächen für den Tanzsportclub und Büroräume und umfasst eine Nutzfläche von 1.032 m² mit 5.840 m³ umbauten Raum.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme liegt das Bauvorhaben derzeit noch nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, so dass es nach § 34 BauGB zu beurteilen ist.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu beachten.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Firma Projektgesellschaft Bahnhof Nord mbH & Co. KG, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Aufstockung eines Geschäftshauses für die Erweiterung eines Tanzsportclubs und für denNeubau eines Büros auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Lange Straße 3 in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 17:02 Uhr