Errichtung einer Gartenwirtschaft mit Saisonbetrieb am Mainufer östlich des Theoderichstors auf dem Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Suicardusstraße, durch die Privatbrauerei Schmucker GmbH & Co. KG, Mossautal,


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 06.11.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 06.11.2013 ö Beschließend 4uvs/8/4/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 30.09.2013, be­antragt die Privatbrauerei Schmucker GmbH & Co. KG, Mossautal die bauaufsichtliche Ge­nehmigung zur Errichtung einer Gartenwirtschaft mit Saisonbetrieb östlich des Theoderichstors.

Der Biergarten mit 111 m² Freischankfläche und 132 Sitzplätzen sowie 290 m² Gesamtfläche soll nach befristeter Genehmigung für das Sommerhalbjahr 2013 auf Dauer für einen Saisonbetrieb genehmigt und betrieben werden. Zusätzlich soll für den Dauerbetrieb noch hinter dem Ausschankwagen ein Kühlcontainer von 3 m x 6 m Grundfläche sowie 6 Mastleuchten in historisierendem Stil errichtet werden. Die saisonale Nutzung wurde jeweils von April bis Oktober (01.04. – 30.10.) mit einer Öffnungszeit von 10:00 bis 22:00 Uhr beantragt. Das Projekt unterstützt die Ziele zur Entwicklung des Mainufers zwischen Willigisbrücke und Pompejanumsfelsen. Der Planungs- und Verkehrssenat hat Mainuferprojekten 3 in der Sitzung im Februar zugestimmt. Dem befristeten Betrieb vom 01.05. bis 31.10.2013 wurde in der Sitzung des UVS am 17.04.2013 zugestimmt.

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 02.10.2013 befindet sich das Vorhaben im planerischen Außenbereich. Es ist als ein „sonstiges Vorhaben“ im Außenbereich im Sinne des § 35 Abs. 2 und 3 BauGB einzustufen. Planungsrechtlich ist es zulässig, sofern öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.

Stellplätze für Bedienstete und Kunden können im Umfeld der Gartenwirtschaft nicht hergestellt werden. Sofern sich in der Berücksichtigung des Stellplatznachweises der bestehenden Gaststätte ein zusätzliches Stellplatzerfordernis ergibt, sind die Stellplätze abzulösen.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu be­achten.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Genehmi­gung des Bauvorhabens vorgeschlagen

.Beschluss:

Der Privatbrauerei Schmucker GmbH & Co. KG, Mossautal, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung einer Gartenwirtschaft auf dem Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Suicardusstraße im östlichen Bereich des Theoderichstors mit dem Ausmaß 10 m x 30 m, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 17:02 Uhr