Nutzungsänderung und Umbau eines Kinderhortes zu Wohnungen (7WE) auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Sackgasse 4 durch die Spiegel Consulting GmbH, Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 06.11.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 06.11.2013 ö Beschließend 6uvs/8/6/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 18.07. und 09.10.2013, beantragt die Spiegel Consulting GmbH Aschaffenburg die bauaufsichtliche Genehmigung zur Nutzungsänderung und dem Umbau eines Kinderhortes zu Wohnungen mit 7 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Sackgasse 4 in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Umnutzung eines Teils des jahrzehntelang an dieser Stelle durch einen Orden betriebenen „Antoniusheim“. Der nunmehr an den Bauherrn verkaufte Teil soll in Wohnbebauung umgenutzt werden. Die Bausubstanz des bisherigen Gebäudes bleibt im Wesentlichen unverändert. Durch die Umbauten werden die Grundrisse verändert und an die Fassade ein äußeres Treppenhaus mit Aufzug sowie Balkone angefügt; im Dachgeschoss werden Gauben ergänzt. Durch die Umbaumaßnahmen werden insgesamt 7 Wohnungen errichtet, davon ein Appartement mit ca. 29 m², 2 Wohnungen unter 100 m² und 4 Wohnungen zwischen 107 und 168 m².

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 18.10.2013 liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist deshalb nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht dem Gebietstyp „WB“, besonderes Wohngebiet, so dass das Vorhaben seiner Nutzungsart nach dort allgemein zulässig ist. Geschossigkeit und Kubatur sowie die weiteren Gegebenheiten fügen sich in die Eigenheiten der näheren Umgebung ein und sind deshalb planungsrechtlich zulässig.

Das Gebäude liegt im denkmalgeschützten Ensemble Oberstadt Aschaffenburg und ist nicht als Einzeldenkmal eingetragen. Nach einem Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege gab es weder im Rahmen der Nachqualifizierung der Denkmalliste, noch im Zuge der Bearbeitung zur Denkmaltopographie der Stadt Aschaffenburg Anlass, das stark veränderte und vor allem innere mehrfach überformte Gebäude als Einzelbaudenkmal zu bewerten. Die Fassadengestaltung ist im Ensemble jedoch im Einvernehmen mit den Denkmalbehörden vorzunehmen.

In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben, unter der Voraussetzung dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss: 1

Frau Stadträtin xxx verweist auf Ablöseforderungen anderer Städte, nach denen bei der Spielplatzablöse neben den Erstellungskosten auch die Kosten der Einsparung des Unterhalts berücksichtigt werden. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog schlägt deshalb vor, die Ablöse-
forderung von 3.000,-- € auf 5.000,-- € zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Der Spiegel Consulting GmbH Aschaffenburg wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Nutzungsänderung und den Umbau eines Kinderhortes zu Wohnungen (7 WE) auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Sackgasse 4 in Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 2

Datenstand vom 31.03.2015 17:02 Uhr