Nutzungsänderung von Fitnessstudio in eine gewerbliche Sportstätte "LaserTag" auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Goldbacher Straße 98 in Aschaffenburg, durch die Firma LaserTag GmbH, Frankfurt, BV-Nr. 20130196
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 06.11.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag vom 03.06.2013, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 20.06.2013, beantragt die Fa. LaserTag GmbH Frankfurt die bauaufsichtliche Genehmigung zur Nutzungsänderung eines bisherigen Fitnessstudio zu einer gewerblichen Sportstätte „LaserTag“-Anlage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr.: xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Goldbacher Straße in Aschaffenburg.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sowie die Jugendschutzauflagen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung und zum Erlass der Jugendschutzauflagen vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Firma LaserTag GmbH, Frankfurt, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Nutzungsänderung von einem Fitnessstudio in eine gewerbliche Sportstätte „LaserTag“-Anlage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung xxx, Goldbacher Straße 98
in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sowie die Jugendschutzauflagen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 2
Datenstand vom 31.03.2015 17:02 Uhr