Bauvorhaben Zwiesler & Winter GbR; Antrag auf Straßen- und Gehwegsperrung vor dem Anwesen Landingstr. 18


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 06.11.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 06.11.2013 ö Beschließend 10uvs/8/10/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Bauherrengemeinschaft Zwiesler & Winter hat beim Ordnungs- und Straßenverkehrsamt die Sperrung des rechten Teils der Landingstraße von der Wermbachstraße aus Richtung Marktplatz einschließlich des Gehsteigs für die Dauer vom 28.10.2013 bis 28.3.2014 beantragt. Das Gebäude Landingstraße 18 soll größtenteils abgetragen und neu aufgebaut werden. Dazu ist die Aufstellung eines Baukrans sowie die Einrichtung einer Baustelle erforderlich. Auf dem eigenen Grundstück sowie auf Nachbargrundstücken bestehen dazu keine Möglichkeiten.

Mehrere Besprechungen mit dem Bauherrn, der ausführenden Firma, den Fachämtern und der Polizei ergaben folgende Lösungsmöglichkeit:

- Für die Aufstellung des Baukrans wird als Grundfläche die Breite des Gehsteigs mit Ausnahme
des Fußgängertunnels sowie zusätzlich die Breite der Landingstraße benötigt. Der Baukran soll
direkt vor dem Objekt Landingstr. 18 aufgestellt werden. Dadurch ist eine Sperrung dieses Teils
der Landingstraße erforderlich.

Dies hat zur Folge, dass der gesamte Verkehr einschließlich des Busverkehrs ausschließlich 
durch den Landingtunnel geführt werden muss.

- Der Gehsteig der Landingstraße bleibt auf einer Breite von 1,50 m für die Einrichtung eines
  Fußgängertunnels längs der Häuserfronten frei.

- Die Andienung der Baustelle durch LKWs erfolgt vom unteren Teil der Landingstraße aus.
  Die Abfahrt der Fahrzeuge erfolgt durch den Landingtunnel. Die Absperrung der Baustelle wird
  mit dem Schild „Zufahrt nur für Baufahrzeuge“ versehen.

- Die Andienung der Geschäfte erfolgt von der Luitpoldstraße aus.

- Die vorhandenen Parkplätze im oberen Teil der Landingstraße entfallen und werden durch das
  Verkehrszeichen „eingeschränktes Halteverbot“ ersetzt. Dies ist erforderlich, um eine ungestörte
  Andienung der Geschäfte und eine Wendemöglichkeit zu gewährleisten.

Die Baufirma wurde darauf hingewiesen, dass am 16.5.2014 der Hypo-Vereinsbanklauf stattfindet und dabei auch die Landingstraße als Laufstrecke benötigt wird. Dies wäre bei einem evtl. Verlängerungsantrag etwa wegen schlechter Witterung im Winter zu berücksichtigen. Seitens der Bauleitung wurde erklärt, dass die Baustelle zu diesem Zeitpunkt auf jeden Fall beendet sein wird.

.Beschluss:

Dem Antrag der Zwiesler & Winter GbR auf Straßen- und Gehwegsperrung vor dem Anwesen Landingstr. 18 während des Um- bzw. Neubaus des Gebäudes wird zugestimmt (Anlage 2).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 31.03.2015 17:02 Uhr