Auf die Anträge vom 08.10.2013 und 16.10.2013 wurde im Plenum am 21.10.2013 ausführlich über die Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Brut eines Uhupaares und dem Tod des Jung-Uhus vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz sowie zwei Vertretern des Landesbund für Vogelschutz eingegangen.
Am 23.10.2013 wurde eine weitere Anfrage bezogen auf die Sitzung des Sportsenats am gleichen Tag gestellt. Einige Fragen wurden daher im Sportsenat bereits behandelt.
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Antworten auf den Antrag vom 08.10.2013
1. Stimmt es, dass in der Leiche des jungen Uhus Schrotkugeln gefunden wurden?
Ja, dies hat die Untersuchung der Vogelschutzwarte in Garmisch ergeben.
2. Stimmt es, dass in der Felswand ein Uhu-Horst existiert bzw. existierte und in
diesem Horst Schrotkugeln gefunden wurden?
Die Felswand von St. Sebastianus wurde als Brutstätte im Frühjahr 2013 genutzt. In dem Horst wurden Schrotkugeln gefunden. Allerdings ist nicht klar in welchem Zeitraum die Munition hierhin gelangte, da dies der Teil des Steinbruchs ist, der von den Umbaumaßnahmen nicht betroffen ist.
3. Ist der Schießbetrieb mit dem Verbleib der Uhu-Familie im Steinbruch vereinbar?
Der Schießbetrieb ist grundsätzlich mit dem Verbleib der Uhu-Familie vereinbar. Die Tatsache, dass das Uhu-Paar den Steinbruch trotz laufendem Schießbetrieb und Sanierungsarbeiten als Brutstätte ausgewählt hat, spricht dafür, dass eine Uhubrut trotz dieser Störungen möglich ist. Dies ist zudem nicht ungewöhnlich. Auch in anderen Bereichen finden Uhubruten in aktiv genutzten Steinbrüchen statt.
4. Sind Maßnahmen ergriffen worden, um den Schießbetrieb einzustellen bzw. zu
verlagern?
Sofort nach Bekanntwerden der Bruttätigkeiten wurde am 16.04.2013 ein Vor-Ort-Termin mit den Experten des LBV, St. Sebastianus und Vertretern der Stadt Aschaffenburg anberaumt. Hierbei wurden unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der Uhus in den verschiedenen Brut- und Aufzuchtphasen festgelegt. Darunter fielen natürlich auch Einschränkungen des Schießbetriebs, jedoch zunächst nicht die komplette Einstellung der Schießübungen. Sobald jedoch Anhaltspunkte auf eine mögliche Gefährdung vorgelegen hätten, wäre eine Einstellung des Schießbetriebs unabdingbar und auch angeordnet worden.
5. Sind Maßnahmen ergriffen worden, um zukünftig den Horst des Uhus vor Neugierigen und Kletterern zu schützen?
Eine intakte Zaunanlage ist bereits aus Sicherheitsaspekten bezüglich des Schießbetriebes erforderlich. Als positiver Aspekt stellt dies auch eine Schutzfunktion für den Uhu dar. Am 01.10.2013 fanden die letzten Abstimmungsmaßnahmen mit St. Sebastianus, städtischem Forstamt, Liegenschaftsverwaltung und unterer Naturschutzbehörde zur Instandsetzung der Zaunanlage statt. Hierbei wurde die Wiederherstellung und Ertüchtigung der Zaunanlage entlang des Steinbruchgeländes besprochen. Dies wird auch umgehend umgesetzt. St. Sebastianus wird außerdem in den nächsten zwei Wochen die Zugänge zum Steinbruchgelände von unten wieder verschließen, da die Arbeiten an den Schießanlagen soweit beendet sind.
6. Wie werden die Maßnahmen zur Blei-Entsorgung und Entgiftung des Bodens in
Anbetracht des Vorhandenseins des Uhu-Vorkommens vorgenommen?
Die Sanierung der Schießstände hinsichtlich Bleiverunreinigungen ist eine der Hauptaspekte der Gesamtbaumaßnahme. Hierzu wurde das verunreinigte Bodenmaterial entsorgt und wird die Felswand so gestaltet, dass an der glatten Fläche die Schrotkugeln nach unten fallen und in einer Rinne aufgefangen werden, die dann einfach zu reinigen ist.
7. Werden oder wurden Sprengungen durchgeführt, die den Horst beschädigt haben?
Der Horst war zu keiner Zeit von Sprengarbeiten betroffen, zumal diese zeitlich weit vor dem Brutgeschehen stattgefunden haben.
8. Seit wann wusste das Umweltamt über diesen Vorfall bescheid?
Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz wurde am 03.06.2013 von Mitgliedern des LBV über den Tod des Jung-Uhus informiert.
9. Warum wurde der Stadtrat nicht über diesen Vorfall informiert?
Aus Sicht der Verwaltung gab es lediglich zwei Handlungsfelder.
Zum einen die Abgabe des Vorfalls an die Staatsanwaltschaft, die keinen Entscheidungs-spielraum zulässt und zum anderen Maßnahmen in Zusammenhang mit der Umgestaltung der Brutstätte, die im Zuständigkeitsbereich der Regierung von Unterfranken liegen.
Eine Einbindung des Stadtrates hinsichtlich von Entscheidungsbefugnissen waren daher nicht geboten.
Auch auf Anraten des LBV sollte die Lage der Brutstätte nicht öffentlich bekannt gemacht werden, da es in anderen Fällen nach Bekanntwerden einen „Uhu-Tourismus“ gab, der letztendlich zu einer Störung und der Aufgabe des Brutgeschehens führte.
Antworten auf den Antrag vom 16.10.2013
Die Fragen Nummern 3 und 6 wurden im Sportsenat am 23.10.2013 beantwortet.
Frage 1: Der alte Horst bleibt erhalten bis der Uhu eine Alternative angenommen hat. Dem widersprechende Baumaßnahmen sind verboten (Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG §44, (1), Ziff. 3).
Zum Zeitpunkt des Antrages sind bereits neue Alternativbrutplätze geschaffen und die alte Nestmulde unattraktiv gemacht worden. Zuständige Behörde ist die Höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Unterfranken an die der Antragsteller, Herr Stadtrat Büttner, zwischenzeitlich eine Anfrage gestellt hat.
Frage 2 und 4:
- Der Schießbetrieb im Trap- und Skat-Schießen wird auf Grundlage des Gesetzes über
Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG §44 Abs(1), Ziff.2)- ab November in
Richtung Felswand vollständig untersagt.
- Die Felswand wird wieder renaturiert 'und Baumaßnahmen in der Nähe des alten
Horstes werden ab November eingestellt.
Gespräche mit Herrn Lanz (Experte des LBV, Betreuer des Artenhilfsprogramms Uhu des Landesamtes für Umwelt und LBV) haben bestätigt, dass die verfolgte Vorgehensweise richtig ist. Nach seinen Aussagen, ist das Anlegen von Ersatznischen und Alternativbrutplätzen sinnvoll, da der Uhu oftmals den Brutplatz wechselt. Grundsätzlich kommt der Uhu mit kontinuierlichen Störungen in Steinbrüchen usw. gut zurecht. Lediglich für ihn ungewohnte besondere oder einmalige Störungen können sich negativ auf das Verhalten des Uhus auswirken. Eine Einstellung des Schießbetriebs zur jetzt stattfindenden Vorbalz ist daher nicht geboten. Der Experte Herr Lanz verdeutlichte, dass es besser sein kann, den Betrieb weiter laufen zu lassen, statt einzustellen und dann wieder den Betrieb aufzunehmen.
5. Folgekosten, die durch die Bleiverseuchung durch diese Schießart entstanden sind (Wand- und Bodensanierung), hat der Verein zu übernehmen.
Diese Sanierungskosten trägt der Verein. Außerdem wurde eine auf die Zukunft gerichtete vertragliche Vereinbarung im Hauptsenat am 20.06.2005 in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen.
Antworten auf die Anfrage vom 23.10.2013
Die Fragen 1 bis 3 wurden in der Sitzung des Sportsenats vom 23.10.2013 beantwortet.
Frage 4: Was ist mit den zigtausend Tonnen mit Blei kontaminierten Gesteins geschehen?
Wohin wurde dies abtransportiert? Wurde es weiterverwendet und falls ja, wo? Ist dieses Gestein Eigentum der Stadt?
Die Frage der Bleibelastungen des Bodens wurde bereits ausführlich im Hauptsenat am 20.06.2005 und 15.06.2009 (jeweils nicht-öffentlich) behandelt. Durch den Schützenverein St. Sebastianus wurde auf freiwilliger Basis für das Tontaubenschießen eine Bodensanierung angestrebt, die Sanierung wurde im UVS am 25.11.2009 vorgestellt und genehmigt. Den Sprengmaßnahmen hat der Stadtrat im Feriensenat am 23.08.2010 zugestimmt. Zudem wurde im Plenum am 04.04.2011 wurde über die Sprengmaßnahmen berichtet und dass die Verwertung des Abraumes zur Refinanzierung der Sanierungsmaßnahmen herangezogen wird.
Im Sommer 2011 wurde dann die eigentliche Bodensanierung (Ausbau des belasteten Bodens, Abtrennung der Bleischrote, regelkonforme Entsorgung der Bleischrote und des belasteten Bodenmaterials) durchgeführt. Das Sanierungsverfahren wurde im Rahmen des Kooperationsmodells „Umweltverträglicher Betrieb von Wurfscheibenanlagen in Bayern“ von Vertretern der Gesellschaft für Altlastensanierung und dem Bayer. Landesamt für Umwelt vor Ort besichtigt. Das unbelastete Gestein wurde durch Absieben vom verunreinigten losen Material getrennt und danach die Bleifraktion ausgewaschen. Hierbei wurden rund 310 t Boden und loses Material gewaschen und etwa 288 t belasteter Boden als Abfall zur Deponie Rothmühle entsorgt. Der Rest, ca. 22 t Bleischrot, wurde an eine Bleihütte zur Verwertung abgegeben.
Frage 5: Wie lange wird diese Wand noch bearbeitet? Werden die Prinzipien von
Landschaftsschutz und Naturschutz eingehalten? Ist das Ziel die Renaturierung dieses
Biotops?
Nach Auskunft des Schützenvereins St. Sebastianus sollen die Maßnahmen im Jahr 2014 abgeschlossen sein. Wie im Feriensenat am 23.08.2010 berichtet und im Plenum am 04.04.2011 darauf Bezug genommen, muss der Eingriff in Natur und Landschaft durch die Neuanlage und Pflege einer Zwergstrauchheide ausgeglichen werden. Dies kann erst erfolgen, wenn die Baugeräte diese Fläche nicht mehr befahren.
Frage 6: Inwieweit muss nicht nach den Vorfällen mit dem erschossenen Jung-Uhu und dem Vorhandensein eines Uhu-Paares im Steinbruch der Schießbetrieb mit Schrot eingeschränkt werden?
Siehe Antwort zu den Fragen 2 und 4 zum Antrag vom 16.10.2013
Neben der Schaffung von Alternativbrutplätzen ist für die nächste Brutsaison beabsichtigt, in Zusammenarbeit von LBV und weiteren Ehrenamtlichen ein Monitoringsystem aufzustellen, in dem ab Beginn der Bruttätigkeiten regelmäßig Personen die Uhus beobachten. Je nachdem welchen Platz sich das Uhupaar zur Brut auswählt, werden eventuell weitere Maßnahmen zum Schutz notwendig. Dies schließt natürlich auch die mögliche Einschränkung bzw. Einstellung des Schießbetriebs von St. Sebastianus mit ein.
Zum Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 28.10.2013 wird auf den mündlichen Vortrag verwiesen.