Bericht über den aktuellen Stand der möglichen Nachsorgekosten für die Kreismülldeponie Stockstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Werksenates, 07.11.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 7. Sitzung des Werksenates 07.11.2013 ö Beschließend 2ws/7/2/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt vom 29.12.1988/31.01.1989 musste sich die Stadt gegenüber dem Landkreis verpflichten, die während oder nach dem Betrieb der Deponie anfallenden Aufwendungen für Investitionen, Betrieb und Nachsorgemaßnahmen, die nicht durch die laufenden Entgelte abgedeckt werden können, gemeinsam mit dem Landkreis nach bestimmten Schlüsseln entsprechend der angelieferten Abfallmengen mitzutragen. Bisher war der Teil der vorhersehbaren Aufwendungen durch das Deponieentgelt an den Deponiebetreiber gedeckt; bei den ungedeckten Aufwendungen handelt es sich um Kosten, die bei der Kosten-kalkulation der Deponie nicht vorhersehbar waren oder durch zusätzliche Auflagen der Genehmi-gungsbehörden entstanden sind.

In den bisherigen Gutachten der IA GmbH, München und LGA, Nürnberg zur Berechnung der Aufwendungen für die erforderlichen Nachsorgemaßnahmen wurde von einer endgültigen Stilllegung der Deponie Stockstadt bis Jahresende 2013 und einer anschließenden dreißigjährigen Nachsorgephase bis zum Jahr 2043 ausgegangen. Für die bis dahin zu erwartenden anteiligen  Kosten der Stadt Aschaffenburg in Höhe von 6,774 Mio. € und noch abzurechnende Betriebs-kosten der vergangenen 3 Jahre wurden in den zurückliegenden Jahren Rückstellungen in Höhe von 7,325 Mio. € gebildet.
Inzwischen gibt es vor allem durch die neue Deponieverordnung aus dem Jahr 2009 weiter-gehende technische Anforderungen, die der nachhaltigen Sicherung der Deponie dienen, aber mit einem erhöhten finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden sind. So soll der organische Abbau der deponierten Abfälle vor einer endgültigen Stilllegung durch Sickerwasserinfiltration und aktive Belüftung im Anschluss an die Deponiegasabsaugung weitestgehend abgeschlossen sein, bevor die Kombinationsdichtung mit einer Mindestwirksamkeit von 100 Jahren aufgebracht werden kann.
Hierdurch verschiebt sich nach derzeitiger Planung die endgültige Stilllegung der Deponie bis zum Jahr 2029, bevor die dreißigjährige Nachsorgephase folgen kann. Nachdem der Vertrag mit dem bisherigen Deponiebetreiber zum Jahresende ausläuft, will der Landkreis den Deponiebetrieb zukünftig selbst übernehmen. Zu den Betriebskosten zählen weiterhin auch die Kosten der Sicker-wasserentsorgung, die an Hand durchschnittlicher Jahresniederschlagsmengen kalkuliert wurden. Das Deponiesickerwasser wird mit Tankfahrzeugen zur Kläranlage Aschaffenburg transportiert und dort gereinigt. Die Sickerwasserentsorgung ist in einer ergänzenden Vereinbarung zum Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt geregelt und mit einem Faktor, entspre-chend der Verschmutzung, an die satzungsgemäße Abwassergebühr gekoppelt.
Die zu erwartenden anteiligen Kosten der Stadt Aschaffenburg erhöhen sich daher nach der-zeitigem Kenntnisstand von 6,774 Mio. € auf 13,926 Mio. €, sodass nach Abzug der derzeitigen Rückstellung von 7,325 Mio. € in den folgenden 46 Jahren noch 6,602 Mio. € für die Deponienach-sorge aufzubringen sind.

In diesem Jahr werden entsprechend dem Wirtschaftsplan noch 560.000 € der Rückstellung zu-geführt, im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für die Jahre 2011 bis 2013 werden noch Auf-wendungen von ca. 400.000 € erwartet, sodass eine Netto-Zuführung von ca. 160.000 € erfolgt.
Besonders hohe Aufwendungen sind in den Jahren 2026 bis 2029 durch die Aufbringung der Oberflächenabdichtung zu erwarten. Um dann erhebliche Gebührensprünge zu vermeiden, wären in den Jahren bis 2029 durchschnittlich jährliche Rückstellungen von ca. 233.000 € anzustreben, anschließend würde der Aufwand bis zum Abschluss der Maßnahme im Jahr 2059 auf durch-schnittlich ca. 90.000 € zurückgehen.
Über die Entwicklung der Rückstellungen wird dem Stadtrat jährlich im Rahmen der Vorstellung des Jahresabschlusses berichtet.

.Beschluss:

Der Bericht über den aktuellen Stand der möglichen Nachsorgekosten für die Kreismülldeponie Stockstadt wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 17:03 Uhr