Verbesserung der Breitbanderschließung des Stadtteils Obernau im Rahmen der bayerischen Hochgeschwindigkeitsförderung; Referent: Herr Dr. Joachim Först, Först Consult


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.11.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.11.2013 ö Beschließend 1pl/16/1/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Ausgangslage
Der Stadtteil Obernau weist bezüglich der Internetgeschwindigkeit weiterhin Versorgungslücken
auf. In verschiedenen Straßenzügen stehen lediglich 2-3 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit zur
Verfügung. Von den aktuellen Breitbandinfrastrukturinvestitionen der Deutschen Telekom in das
Glasfaser bzw. VDSL-Netz profitiert der Stadtteil Obernau nicht.

Lösungsansatz

Seit Ende 2012 ist das aktuelle Hochgeschwindigkeitsbreitband-Förderprogramm des Freistaats
Bayern in Kraft (Laufzeit bis 2017). Es zielt auf eine Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s
Downloadgeschwindigkeit.
Für die Stadt Aschaffenburg beläuft sich die Förderquote auf 40%. Die maximale Zuwendung liegt
bei 500.000 EUR.
Fördervoraussetzung ist, dass im festzulegenden Erschließungsgebiet keine 25 Mbit/s im
Download zur Verfügung stehen. Wenn also ein Breitbandanbieter in einem Teilgebiet 25 Mbit/s
Downloadgeschwindigkeit anbietet, so ist hier eine Förderung ausgeschlossen.
Im Stadtteil Obernau sind verschiedene Breitbandanbieter vertreten, die um Auskunft bezüglich
ihrer aktuellen Versorgungssituation gebeten wurden. Die Auswertung dieser Informationen zeigt
im Ergebnis das Erschließungsgebiet, das durch den Stadtrat zu beschließen ist und im Rahmen
der Sitzung mittels Kartenmaterial vorgestellt wird.

Weiteres Vorgehen im Rahmen der Hochgeschwindigkeitsbreitbandförderung

1. Festlegung des Erschließungsgebiets durch Beschluss im Stadtrat.
2. Ermittlung der aktuellen Versorgung mit Breitbanddiensten im Erschließungsgebiet.
3. Ermittlung des tatsächlichen sowie des prognostizierten Bedarfs an Breitbanddiensten mit
Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im
Upstream (Bedarfsanalyse). Hierzu werden die Unternehmer im Erschließungsgebiet individuell
und über die städtische Homepage mit Äußerungsfrist von mindestens einem Monat befragt.
Bereitstellung der Informationen zur Veröffentlichung auf der städtischen Homepage und Mitteilung
an STMWIVT bzw. an das bayerisches Breitbandkompetenzzentrum zur Bekanntmachung auf
dem zentralen Internetportal.
4. Auswertung der Ergebnisse der Befragung und Bereitstellung der Informationen inklusive Karte
für die städtische Homepage.
5. Durchführung einer Markterkundung.
6. Bereitstellung der Ergebnisse der Markterkundung für die städtische Homepage
7. Durchführung eines Vergabeverfahrens im Dialogverfahren (grundsätzlich sinngemäße
Anwendung der Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen VOL/A, 1. Abschnitt). Aufbereitung
der Informationen für die städtische Homepage.
8. Auswertung der Angebote und Vergabeempfehlung an die Stadt. Die Stadt veröffentlicht auf der
städtischen Homepage ihre vorgesehene Auswahlentscheidung.
9. Erstellung des Förderantrags bei der Bezirksregierung (spätestens mit Veröffentlichung der
Bekanntmachung im Rahmen des Vergabeverfahrens).
10. Aufbereitung der in Nr. 7.2 Breitbandrichtlinie (BdR) genannten Unterlagen, u.a. das Ergebnis
des Vergabeverfahrens inkl. Wirtschaftlichkeitslücke etc. für die Förderstelle.
11. Prüfung des Entwurfs des Kooperationsvertrages mit dem ausgewählten Netzbetreiber und
Übersendung an die Bundesnetzagentur.

.Beschluss:

Die Stadt Aschaffenburg legt das Erschließungsgebiet der Verbesserung der Breitbander-schließung des Stadtteils Obernau fest (Anlage 1) und beauftragt die Verwaltung mit dem Einstieg in die bayerische Hochgeschwindigkeitsbreitbandförderung zur Verbesserung der Breitband-erschließung im Stadtteil Obernau.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 17:03 Uhr