Beschluss zur Durchführung eines Ratsbegehrens "Für eine leistungsfähige sichere Hafenerschließung - Arbeitsplätze erhalten und schaffen"


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.11.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.11.2013 ö Beschließend 7pl/16/7/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat nach § 8 Abs. 1 Bürgerentscheidssatzung die Möglichkeit, unabhängig von einem Bürgerbegehren die Durchführung eines Ratsbegehrens zu beschließen. Der vorgeschlagene Inhalt ist als Grundsatzbeschluss ähnlich wie beim Bürgerbegehren zu werten und damit wie dort als zulässig anzusehen.

Die Beschlussfassung über eine Stichfrage ist bei gleichen Abstimmungstagen und einander widersprechenden Zielsetzungen von Bürgerbegehren zwingend.

Nach § 25 Abs. 2 Bürgerentscheidssatzung muss der Stadtrat seine Auffassung zum Ratsbegehren darlegen.

Erläuterung des Stadtratsbegehrens:

Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg informiert über den Bürgerentscheid "Für eine leistungsfähige und sichere Hafenerschließung – Arbeitsplätze erhalten und schaffen".

Nach der Auflassung des Kohlekraftwerks im Bayernhafen Ende der 1990iger Jahre hat der Bayernhafen eine sehr positive Entwicklung genommen! Aus einer "trägen Lagerfläche" ist ein dynamischer Betriebsstandort geworden mit über 2000 Arbeitsplätzen sowie einer Vielzahl von Zukunftsbranchen mit innovativen Produkten. Eine große Zahl der Betriebe hat außerdem starke Verflechtungen mit zentralen Arbeitgebern am Bayer. Untermain, z. B. den Maschinenbau oder der Papierproduktion. Diese Entwicklung gilt es zu fördern, denn sie sichert auf Dauer die Arbeitsplätze in Aschaffenburg!

Nach wie vor belegt der Bayernhafen einen der vordersten Spitzenplätze unter den Häfen am Main. Dies ist nur möglich, weil neben der Wasserstraße auch Schiene und Straße eine hohe Bedeutung haben. Dies zu erhalten ist lebensnotwendig für den Hafen. Erhaltungs- und Ausbauinvestitionen für alle Verkehrsträger, auch die Straße sind daher unabdingbar. Der Schwerverkehr vom und zum Hafen leistet nämlich die Feinverteilung der Güter, die im Hafen umgeschlagen und neu zusammengestellt werden. Dazu braucht es den Ausbau der B 26 in Richtung B 469 und weiter zur Autobahn A 3.

Der Stadtteil Nilkheim hat sich in den letzten 10 Jahren zu einem der attraktivsten Wohnstandorte in Aschaffenburg entwickelt. Dazu passt allerdings nicht der stetig wachsende Durchgangsverkehr auf der Großostheimer Straße. Hier gilt es für Entlastung zu sorgen und dies lässt sich nur durch einen Ausbau der Darmstädter Straße zwischen Waldfriedhof und der Hafenbahnbrücke erreichen. Die Wohnqualität in Nilkheim zu erhalten und zu steigern, verlangt daher den Ausbau der Darmstädter Straße zwischen Waldfriedhof und der Hafenbahnbrücke, um Durchgangs- und Zugangsverkehr zum Hafen zügig und verkehrssicher abwickeln zu können.

Der Park Schönbusch hat unsere besondere Aufmerksamkeit verdient.
Viele Menschen aus dem ganzen Rhein-Main-Raum besuchen diesen bedeutenden Landschaftspark als Naherholungsgebiet. Die Attraktivität des Parks darf aber durch den Ausbau der B 26 zwischen Waldfriedhof und der Hafenbahnbrücke nicht beeinträchtigt werden. Daher rückt der Ausbau der Straße vom Park ab.
Entlang des Parks sind geeignete Schutzmaßnahmen für die Tiere am Parkrand und die Menschen im Park notwendig. Diesen Schutz gilt es mit Lärmschutzmaßnahmen zu kombinieren.

Das Aschaffenburger Stadtbild ist geprägt von viel Grün und von großzügigen Blickachsen auf die zentralen Punkte der Stadt. Die Stadtzufahrt von Westen über die Darmstädter Straße gehört dazu. Jeder Straßenausbau muss sich dem Ziel der Erhaltung dieses historischen Erbes unterwerfen. Ein Ausbau der Darmstädter Straße zwischen Waldfriedhof und der Hafenbahnbrücke verlangt daher auch die vollständige Wiederherstellung der historischen Pappelallee.

Die Darmstädter Straße ist nicht nur die Zufahrtsstraße zum Hafen, sie erschließt auch den Waldfriedhof und führt die Menschen zum Schönbusch. Deshalb brauchen wir am Waldfriedhof weitere gut organisierte sowie bequem und sicher zu erreichende Parkplätze.
Die Menschen, die mit dem Bus oder dem Fahrrad den Schönbusch besuchen wollen, brauchen verkehrssichere und komfortable Zugänge zum Park. Mit dem Ausbau der Darmstädter Straße zwischen Waldfriedhof und der Hafenbahnbrücke ist dies optimal zu erreichen.


Der Stadtrat spricht sich deshalb für das Ratsbegehren "Für eine leistungsfähige sichere Hafenerschließung - Arbeitsplätze erhalten und schaffen" und gegen das eingereichte Bürgerbegehren „Keine Stadtautobahn am Schönbusch!“ aus

.Beschluss:

1.        Der Stadtrat beschließt gemäß § 8 Abs. 1 der Bürgerentscheidssatzung die Durchführung des Ratsbegehrens "Für eine leistungsfähige sichere Hafenerschließung - Arbeitsplätze erhalten und schaffen" mit folgender Fragestellung:

Sind Sie dafür, dass die Stadt alle ihre rechtlichen und politischen Möglichkeiten ausschöpft, damit im Stadtgebiet von Aschaffenburg die Darmstädter Straße (B 26) zwischen Waldfriedhof und der Hafenbahnbrücke ausgebaut wird, um damit
      - die Attraktivität und die Erreichbarkeit des Hafens zu sichern und die mehr als 2.000 Arbeitsplätze zu erhalten,
      - den LKW-Verkehr nach Westen über die Bundesstraße B 469 zur Autobahn A 3 zu leiten,
      - die Wohngebiete entlang der Großostheimer Straße vom Durchgangsverkehr zu entlasten,
      - die beiden Hafenzufahrten am Waldfriedhof und an der Schönbuschzufahrt, insbesondere für den LKW-Verkehr leistungsfähiger und verkehrssicherer zu machen,
      - im Naherholungsgebiet Schönbusch für Natur- und Lärmschutz zu sorgen,
      - zu ermöglichen, dass die denkmalgeschützte Pappelallee an der Darmstädter Straße wieder vollständig angelegt werden kann,
      - eine barrierefreie und ampelgesicherte Bushaltestelle zu schaffen,
      - zusätzliche Parkplätze am Waldfriedhof einzurichten?

2.        Der Bürgerentscheid über das Ratsbegehren findet am Sonntag, den 02.02.2014 statt.

3.        Der Stadtrat beschließt gemäß § 8 Abs. 2 der Bürgerentscheidssatzung folgende Stichfrage:

„Werden die beim Bürgerentscheid 1 „Für eine leistungsfähige sichere Hafenerschließung - Arbeitsplätze erhalten und schaffen“ und beim Bürgerentscheid 2 „Keine Stadtautobahn am Schönbusch!“ zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet:
Welche Entscheidung soll dann gelten?
Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren)                        Bürgerentscheid 2 (Bürgerbegehren)
„Für eine leistungsfähige sichere                        „Keine Stadtautobahn am Schönbusch!“
      Hafenerschließung – Arbeitsplätze
      erhalten und schaffen“

4.        Die Auffassung des Stadtrates zum Rats- und Bürgerbegehren, über die gemäß § 25 Abs. 3 der Bürgerentscheidssatzung die Stimmberechtigten zu unterrichten sind, lautet wie in der Begründung festgelegt.
Den Vertretern des Bürgerbegehrens wird die Möglichkeit eingeräumt, ihre Auffassung zum Bürgerbegehren im Rahmen der Abstimmungsbenachrichtigung in gleichem Umfang darzustellen.

5.        Zum stellvertretenden Abstimmungsleiter wird Herr Stadtdirektor XXX bestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 30, Dagegen: 8

Datenstand vom 31.03.2015 17:03 Uhr