Zuschüsse an Sozialstationen als freiwillige Leistung


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.11.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.11.2013 ö Beschließend 10pl/16/10/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 wurde die Ausweitung des Empfängerkreises dieser
freiwilligen Leistung beschlossen. Neben den Sozialstationen der Freien Wohlfahrtspflege sollen
auch die privaten ambulanten Pflegedienste diesen Zuschuss erhalten, soweit sie ihren
Geschäftssitz in der Stadt Aschaffenburg haben. An der grundlegenden Prüfung der
Zuschusshöhe wird auch nach dem Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 festgehalten.
Grundlage sind die Bewilligungsbescheide für die Gewährung des nach §§ 74 ff AGSG geltenden
gesetzlichen Regelungen und der hierzu erlassenen Richtlinien der Stadt Aschaffenburg.
Bei der Gewährung der gesetzlichen Förderung nach Art. 74 AGSG ist Verteilungsmaßstab die
Anzahl der Vollzeitkräfte, die für Pflegeleistungen in Aschaffenburg von dem einzelnen ambulanten
Pflegedienst eingesetzt werden.
Rein informativ wird mitgeteilt, dass der Gesamtbetrag von 50.000 € um den Förderbetrag für die
Förderung der Familienpflege in Höhe von 4.528 € gemindert wurde, wodurch sich ein Betrag für
die Freiwillige Leistung für die ambulanten Pflegedienste in Höhe von 45.472 € als
Verteilungsmasse für 2013 ergibt.

.Beschluss:

Die Zahlung der freiwilligen Zuschüsse erfolgt an folgende ambulante Pflegedienste, die in Aschaffenburg ihren Geschäftssitz haben:

Sozialstation
Zuschuss
in €
Alten- u. Krankenpflege zu Hause I. Otto
3.436,13

Arbeiter-Samariter-Bund
3.880,91

Aschaffenburger Pflegedienst A. Kurz
2.843,09

BRK - Sozialstation
2.546,57

Caritas-Sozialstation
25.709,91

Lebenshilfe
7.055,40
Summe
45.472,00


Der Ausweitung des Empfängerkreises liegt der Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012
zugrunde.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 17:03 Uhr