Förderung von Kinderkrippen nach dem Investitionsprogramm; "Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2014"; Umbau des ehemaligen Schwesternheimsheims, Bessenbacher Weg 30, in eine eingruppige Kinderkrippe durch die Kath. Kirchenstiftung St. Pius in Aschaffenburg – Beteiligung der Stadt an den Baukosten


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 02.12.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.12.2013 ö Beschließend 2pl/17/2/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Kath. Kirchenstiftung St. Pius als Eigentümerin und Bauherrin beabsichtigt, das an den bestehenden Kindergarten angebaute Gebäude (ehemaliges Schwesternheim) energetisch zu sanieren und im Erdgeschoss eine Krippengruppe mit 12 neuen Plätzen zu schaffen. Die Krippe wird räumlich und organisatorisch mit dem Kindergarten verbunden. Die Bedarfsnotwendigkeit der neuen Plätze wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 01.07.2013 bereits festgestellt.


Die Gesamtkosten der Baumaßnahme sind vom beauftragten Architekten auf ca. 569.700 € geschätzt. Hiervon entfallen ca. 321.500 € auf die Kinderkrippe incl. eines Anteils von 25 % der Kosten für die energetische Sanierung entsprechend Nutzflächenanteil. Die auf die Krippe entfallenden Umbaukosten sind der Regierung von Unterfranken zufolge nicht in voller Höhe förderfähig; es wird mit einem Abschlag von vorläufig 20% kalkuliert. Hierdurch errechnet sich bei zuwendungsfähigen Umbaukosten in Höhe von vorläufig 244.300 € und einem Fördersatz von 69,4 % eine staatliche Zuwendungen aus dem Krippenbauprogramm in Höhe von vorläufig ca. 169.500 € zuzüglich 15.000 € Ausstattungspauschale.

Die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten tragen die Kirchenstiftung und die Stadt Aschaffenburg je zur Hälfte, dass sind vorläufig ca. je 68.500 €. Die endgültige Höhe des städtischen Anteils und des Eigenanteils der Kirchenstiftung richtet sich zunächst nach dem Förderbescheid sowie nach tatsächlichem Kostenanfall gemäß Schlussbescheid der Regierung von Unterfranken im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises nach Abschluss der Baumaßnahme.

Der städtische Zuschuss für die Krippenplätze wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass die Maßnahme durch die Regierung von Unterfranken als förderfähig nach der Richtlinie „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 -2013“ anerkannt wird und die Stadt Aschaffenburg dadurch zu ihrem Kostenanteil staatliche Fördermittel erhält. Die Maßnahme wurde mit der Regierung von Unterfranken insbesondere planerisch vorbesprochen; sie ist dem Grunde nach förderfähig durch das Krippenprogramm.

Ein entsprechender Förderantrag wird in den nächsten Tagen bei der Regierung von Unterfranken eingereicht. Die Mittel werden im Vermögenshaushalt 2014 (UA 4648) bereitgestellt.

Es wird um Zustimmung gebeten.

.Beschluss:

Unter der Voraussetzung und im Rahmen der Förderfähigkeit der Maßnahme nach der Richtlinie „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ leistet die Stadt Aschaffenburg zu den anteiligen Umbaukosten des Anwesens in eine eingruppige Kinderkrippe durch die Kath. Kirchenstiftung St. Pius in Aschaffenburg einen Investitionskostenzuschuss in Höhe der Hälfte der nicht durch staatliche Fördermittel gedeckten Kosten, das sind vorläufig ca. 68.500,-- € (Eigenan- teil ohne weiterzureichende staatl. Fördermittel).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 17:06 Uhr