Straßenbaulast der Bundesstraßen in Aschaffenburg; - Ablehnung der Übernahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 02.12.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.12.2013 ö Beschließend 5pl/17/5/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 13.08.2013 hat die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern die Auswirkungen des Zensus 2011 auf die Straßenbaulast der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen in Bayern mitgeteilt.

Für die Stadt Aschaffenburg bedeutet dies, dass sie gemäß § 5 Abs. 2a Satz 2 FStrG verlangen kann, dass sie ab 01.01.2014 Straßenbaulastträger für ihre Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen wird.

Eine Übernahme der Baulast bedingt nach Ansicht der Stadtverwaltung allerdings keine nennens-werten Vorteile. Vielmehr würde durch diesen Akt die jährliche Unterhaltspauschale des Bundes wegfallen, ein wirtschaftlicher Nutzen ist somit nicht erkennbar. Darüber hinaus böte sich auch bei Übernahme der Straßenbaulast aufgrund der Klassifizierung der Ortsdurchfahrten nur ein geringer gestalterischer Spielraum.

Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung dem Stadtrat die von der Regierung angebotene Übernahme der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen nach § 5 Abs. 2a Satz 2 FStrG abzulehnen.

.Beschluss:

Der Stadtrat lehnt die angebotene Übernahme der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen nach § 5 Abs. 2a Satz 2 Fernstraßengesetz (FStrG) ab.
Die Stadt Aschaffenburg übernimmt die Straßenbaulast nicht.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 6

Datenstand vom 31.03.2015 17:06 Uhr