Bericht zum Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) und Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 18.11.2013 auf ein neues Wahllokal in Schweinheim in der Marienstraße
Daten angezeigt aus Sitzung: 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 02.12.2013
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Stadtrat (Plenum) | 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) | 02.12.2013 | ö | Beschließend | 7 | pl/17/7/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Bei der OB Wahl 2012 war bereits ein Wahllokal in den Räumlichkeiten im Pfarrzentrum „Maria Geburt“ eingerichtet. Dieses Gebäude wurde aber abgerissen und wird derzeit erst wieder neu errichtet. Die Fertigstellung wird nicht rechtzeitig zu den anstehenden Wahlen erfolgen. Ein Bezug der Räume im Obergeschoss, die eventuell für ein Wahllokal geeignet sein könnten, ist erst für den Sommer 2014 absehbar.
Die Räumlichkeiten in der Geschäftsstelle des Heimat- und Geschichtsvereins in der Marienstraße 2 wurden am 20.11.2013 besichtigt. Diese Räume sind aber zu klein für ein Wahllokal. Es können darin keinesfalls vier Wahlkabinen, wie in allen anderen Wahllokalen bei jeder Wahl üblich, aufgestellt werden. Gleichzeitig müssen die Personen des Wahlvorstandes und die Wahlurne Platz finden. Dabei muss auch die Wahrung des Wahlgeheimnisses beachtet werden In diesen Räumen ist nur Platz für zwei Wahlkabinen und es wäre dann kein beheizter und trockener „Stauraum“ mehr für wartende Wähler vorhanden. Diese müssten auf der Straße warten und bei nur zwei Wahlkabinen sind lange Wartezeiten absehbar. Insbesondere bei der Stadtratswahl sind sehr große Stimmzettel mit Stapelbildung und Zähllisten auszuwerten. Auch dafür bietet die Geschäftsstelle nicht ausreichend Platz.
Die derzeit geschlossene Gaststätte „Ratsstuben“ ist nicht barrierefrei und steht auch nach Angaben des Eigentümers nicht als Wahllokal zur Verfügung.
Die Bankgebäude der Sparkasse und der Raiffeisenbank kommen ebenfalls nicht in Betracht, da beide Gebäude videoüberwacht sind, was die Nutzung als Wahlraum ausschließt. Allein die Möglichkeit einer Wahrnehmung des Abstimmungsverhaltens durch die Überwachungskameras kann eine Einschränkung der Wahlfreiheit begründen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Wähler sich in ihrer freien Wahlent-scheidung (psychologischer Druck, Befangenheit beeinflusst sehen könnten (vgl. Schreiber, Kommentar zum Bundeswahlgesetz, § 33 Rdnr. 3).
Aus der Stadtverwaltung wurde noch die aktuell leer stehende, ehemalige Schleckerfiliale geprüft. Diese befindet sich im Erdgeschoss eines Eckhauses mit jeweils zwei großen Schaufenstern an der Frontseite. Die Schaufenster sind mit Folie verklebt. Insgesamt sind die Spuren der vormaligen Nutzung als Ladenlokal noch sehr sichtbar. Die Räume stehen offensichtlich leer und sind nicht möbliert. Der Aufwand um in dem Ladenlokal einen Abstimmungsraum, der den gewohnten Standards entspricht, einzurichten erscheint daher unverhältnismäßig hoch.
.Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0