Bericht zum Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) und Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 18.11.2013 auf ein neues Wahllokal in Schweinheim in der Marienstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 02.12.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.12.2013 ö Beschließend 7pl/17/7/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bericht der Verwaltung zum Antrag vom 18.11.2013:

Abstimmungsräume werden gem. der nachfolgenden gesetzlichen Kriterien für die einzelnen Stimmbezirke von der Gemeindeverwaltung ausgesucht. Soweit möglich, stellen die Gemeinden Abstimmungsräume in Gemeindegebäuden zur Verfügung.
Die Abstimmungsräume sollen nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Stimmberechtigten, insbesondere behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die Teilnahme an der Abstimmung möglichst erleichtert wird. Die Gemeinden teilen frühzeitig und in geeigneter Weise mit, ob die Abstimmungsräume barrierefrei sind.

Ein Abstimmungsraum muss von der Lage, von der Größe und der Ausstattung geeignet sein um die Wahlhandlung und Auszählung geordnet und gesetzeskonform durchführen zu können. In Schweinheim stehen dafür in der Pestalozzischule ausreichend geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung.

Auf Grund des Antrages vom 18.11.2013 wurden in der Marienstraße und deren näheren Umgebung in Schweinheim nach geeigneten Räumen für ein Wahllokal gesucht und vor Ort geprüft welche Gebäude in Frage kämen.

1.        Pfarrzentrum „Maria Geburt“
Bei der OB Wahl 2012 war bereits ein Wahllokal in den Räumlichkeiten im Pfarrzentrum „Maria Geburt“ eingerichtet. Dieses Gebäude wurde aber abgerissen und wird derzeit erst wieder neu errichtet. Die Fertigstellung wird nicht rechtzeitig zu den anstehenden Wahlen erfolgen. Ein Bezug der Räume im Obergeschoss, die eventuell für ein Wahllokal geeignet sein könnten, ist erst für den Sommer 2014 absehbar.

2.        Geschäftsstelle des Heimat- und Geschichtsvereins Aschaffenburg
Die Räumlichkeiten in der Geschäftsstelle des Heimat- und Geschichtsvereins in der Marienstraße 2 wurden am 20.11.2013 besichtigt. Diese Räume sind aber zu klein für ein Wahllokal. Es können darin keinesfalls vier Wahlkabinen, wie in allen anderen Wahllokalen bei jeder Wahl üblich, aufgestellt werden. Gleichzeitig müssen die Personen des Wahlvorstandes  und die Wahlurne Platz finden. Dabei muss auch die Wahrung des Wahlgeheimnisses beachtet werden In diesen Räumen ist nur Platz für zwei Wahlkabinen und es wäre dann kein beheizter und trockener „Stauraum“ mehr für wartende Wähler vorhanden. Diese müssten auf der Straße warten und bei nur zwei Wahlkabinen sind lange Wartezeiten absehbar. Insbesondere bei der Stadtratswahl sind sehr große Stimmzettel mit Stapelbildung und Zähllisten auszuwerten. Auch dafür bietet die Geschäftsstelle nicht ausreichend Platz.

3.        Gaststätte Ratsstuben
Die derzeit geschlossene Gaststätte „Ratsstuben“ ist nicht barrierefrei und steht auch nach Angaben des Eigentümers nicht als Wahllokal zur Verfügung.

4.        Sparkasse und Raiffeisenbank
Die Bankgebäude der Sparkasse und der Raiffeisenbank kommen ebenfalls nicht in Betracht, da beide Gebäude videoüberwacht sind, was die Nutzung als Wahlraum ausschließt. Allein die Möglichkeit einer Wahrnehmung des Abstimmungsverhaltens durch die Überwachungskameras kann eine Einschränkung der Wahlfreiheit begründen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Wähler sich in ihrer freien Wahlent-scheidung (psychologischer Druck, Befangenheit beeinflusst sehen könnten (vgl. Schreiber, Kommentar zum Bundeswahlgesetz, § 33 Rdnr. 3).

5.        Ehemalige Schleckerfiliale
Aus der Stadtverwaltung wurde noch die aktuell leer stehende, ehemalige Schleckerfiliale geprüft. Diese befindet sich im Erdgeschoss eines Eckhauses mit jeweils zwei großen Schaufenstern an der Frontseite. Die Schaufenster sind mit Folie verklebt. Insgesamt sind die Spuren der vormaligen Nutzung als Ladenlokal noch sehr sichtbar. Die Räume stehen offensichtlich leer und sind nicht möbliert. Der Aufwand um in dem Ladenlokal einen Abstimmungsraum, der den gewohnten Standards entspricht, einzurichten erscheint daher unverhältnismäßig hoch.

Im übrigem brachte die Suche (Ortstermin am 21.11.2013 durch Wahlamt und einen Arbeitstruppleiter des Gartenamtes, der für die Einrichtung der Wahllokale zuständig ist) nach alternativen Gebäuden keine brauchbaren Ergebnisse. Es befinden sich im gesamten Bereich nur reine Wohnhäuser oder kombinierte Wohn- und Geschäftsgebäude (mit kleinen Läden oder Gaststätten im Erdgeschoss) die als Wahllokale nicht in Betracht kommen.

.Beschluss:

Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis (Anlage 3).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 17:06 Uhr