Ausweisung Sanierungsgebiet Ortskern Damm; - Festlegung des räumlichen Umgriffs - Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 12.01.2013 und der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.04.2010 / 22.01.2013


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 03.12.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.12.2013 ö Beschließend 8pvs/11/8/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Ein großer Teil des Stadtteils Damm wurde mit Satzung vom 10.11.2003 förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt. Es erfolgte eine Aufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“.

Die Sanierungsmaßnahme ist nun abzuschließen, da Sanierungsmaßnahmen nach den Vorgaben von Bund und Land nicht unbeschränkt laufen sollen und zeitlich zu befristen sind. Derzeit wird ein Büro mit der Abschlussuntersuchung beauftragt. Diese Evaluation ist dem Fördergeber (vertreten durch die Regierung von Unterfranken) vorzulegen, die Sanierungssatzung ist aufzuheben.

Im Rahmen dieses Sanierungsprogramms konnten deutliche Verbesserungen im Stadtteil Damm erreicht werden. Neben vielen baulichen Maßnahmen (z. B. Aschaffgrünzug zwischen Dorfstraße und Glattbacher Straße, Kinderspielplätze an Dammer Straße, Schillerstraße und Dalbergschule, Jugend- und Bewohnertreff B4, Sanierung des alten Feuerwehrhauses an der Dorfstraße, Straßenraumbegrünungen wie in der Behlenstraße, Wohnumfeldverbesserung durch Neugestaltung von Außenanlagen) ist besonders das bürgerschaftliche Engagement vieler Dammer Bürgerinnen und Bürger wie auch der Vertreter der Vereine zu nennen.

Allerdings stehen in den nächsten Jahren im Ortskern von Damm (Bereich um Müllerstraße, Burchardtstraße, Mittelstraße, Schillerstraße) weiterhin größere Maßnahmen zur Standortaufwertung an.

Die Einkaufslage in der Burchardtstraße / Schillerstraße hat - nach Schließung mehrere Betriebe - an Attraktivität verloren. Die Betriebsaufgaben sind teils darauf zurückzuführen, dass inhabergeführte Geschäfte aus Altersgründen geschlossen wurden (Juwelier, Samenhandlung), aber auch Entscheidungen großer Konzerne (XXX) machen sich negativ bemerkbar. Ein besonderes Problem besteht auch in den relativ kleinen Geschäftsräumen, in denen die heutigen Betriebsgrößen nicht mehr darstellbar sind.

Nach Fertigstellung der Ringstraße (Abschluss der Baumaßnahme Bahnparallele / Nordring) ist es möglich, die heute 4-spurige Schillerstraße entsprechend ihrer dann reduzierten Verkehrsbedeutung umzugestalten. Es sind Veränderungen der Straßenraumgestaltung und Verkehrsorganisation zwischen Linkstraße und Boppstraße möglich. Kürzlich wurde die Bedarfsumleitung für die Bundesautobahn A 3 zwischen den Abschlussstellen Aschaffenburg (West) und Aschaffenburg-Ost bereits aus der Schillerstraße herausgenommen und auf Ost- und Südring verlegt. Ein LKW-Fahrverbot für die Schillerstraße zwischen Dyroffstraße und Glattbacher Straße ist in Vorbereitung.

Besonderen Aufwertungsbedarf hat in diesem Zusammenhang auch der Platz vor der Kirche St. Michael, der derzeit durch den starken Kraftfahrzeugverkehr in der Schillerstraße negativ belastet wird.

Die Umbauten an der Schillerstraße erfordern, wie auch eine Aufwertung des Geschäftsbereichs Burchardtstraße / Mittelstraße, größere Investitionen. Hierfür sollen Mittel der Städtebauförderung eingesetzt werden. Dies erfordert eine Neufestlegung eines Sanierungsgebietes. Voraussetzung hierfür ist die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen, die auf den Ergebnissen der Abschlussuntersuchung für das bisherige Sanierungsgebiet aufbauen müssen. Vor Beginn dieser vorbereitenden Untersuchungen ist daher der Abschluss der Evaluation abzuwarten, welche voraussichtlich im Herbst 2014 vorliegen wird.

In diese vorbereitenden Untersuchungen sollen auch Entwicklungspotentiale, insbesondere für den Schwerpunkt „Wohnen“ - wie z. B. der Bereich zwischen Burchardtstraße, Mittelstraße und Seestraße - einbezogen werden. Die Größe des Untersuchungsbereichs beträgt ca. 46 ha.

Die Verwaltung wird die Zeit bis zum Abschluss der Evaluation nutzen, Angebote geeigneter Planungsbüros für vorbereitende Untersuchungen einzuholen, die Auftragsvergabe vorbereiten und mit der Regierung von Unterfranken klären, in welches Städtebauförderungsprogramm die Maßnahme aufgenommen werden soll. Aktuell kommen hierfür die Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ in Betracht.

.Beschluss:

1.        Der Neuausweisung eines Sanierungsgebietes für den Ortskern Damm (Anlage 3) wird zugestimmt.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote von geeigneten Planungsbüros zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB einzuholen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 17:09 Uhr