Markt Goldbach; - Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan (zweite Änderung – Sondergebiet Gartencenter) - Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Lache“ (zweite Änderung) - Frühzeitige Beteiligung der Stadt Aschaffenburg nach § 4 Absatz 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 03.12.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.12.2013 ö Vorberatend 9pvs/11/9/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg

Mit Schreiben vom 21.10.2013 hat der Markt Goldbach die Stadt Aschaffenburg als Träger öffentlicher Belange an der Änderung des Flächennutzungsplans (2. Änderung) und an der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan „Lache“ (2. Änderung) beteiligt.

Anlass zur Änderung der Bauleitplanung ist die Ansiedlung eines Unternehmens aus dem Bereich Gärtnereibetrieb und Gartenbedarf im Gewerbegebiet „An der Lache“. Das Unternehmen hat zurzeit seinen Stammsitz in Aschaffenburg, Stadtteil Damm. Es will in Goldbach auf einer Fläche von rund 24.500 m² ein neues Gartencenter errichten. Der Betrieb in der Stadt Aschaffenburg mit rund 22.000 m² Grundstücksfläche wird aufgelöst. Das Grundstück ist verkauft. Das Gelände kann städtebaulich nach Maßgabe des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 17/1 neu geordnet und einer neuen Nutzung zugeführt werden. Festgesetzt ist ein Mischgebiet, es bietet damit Potential für Wohnen, wohnvertragliches Gewerbe und die Nahversorgung.

Das Betriebsgrundstück des neuen Gartencenters befindet sich im westlichen Bereich des Gewerbegebietes „An der Lache“ und grenzt unmittelbar an die Gemarkung Aschaffenburg an. Über die Straße „An der Lache“ wird das Gelände über Aschaffenburger Gemarkung von der Schönbornstraße aus erschlossen. Auf dem Grundstücke werden 236 Stellplätze für Kunden geplant.

Die Verkaufsfläche am neuen Standort soll rund 7900 m² betragen. Sie verteilt sich auf zwei Kalthäuser, ein Warmhaus, eine Überdachung sowie einen Außenverkauf. Zusätzlich wird auf einer Grundfläche von rund 1700 m² eine gärtnerische Pflanzenzucht geplant. Weiterhin ist ein Café mit überdachtem Sitzbereich vorgesehen. Innerhalb der Gesamtverkaufsfläche sollen auf einer Fläche von rund 800 m² innenstadtrelevante Sortimente verkauft werden. Die Bauleitplanung des Marktes Goldbach sieht als Obergrenze für die Höhe der baulichen Anlagen eine maximale Wandhöhe von 16 Meter über Straße vor.

Mit der Betriebsverlagerung des Gartencenters in das Goldbacher Gewerbegebiet „An der Lache“ wird das Standortprofil der gewerblichen Flächen im Osten der Stadt im Sortimentsbereich Bau- und Gartenmarkt deutlich erweitert. In kurzer Entfernung liegen der BayWa Bau- und Gartenmarkt, der Baustoffhandel Kalkwerke und der neu geplante Gartencenter beieinander.

Im noch in Bearbeitung befindlichen Regionalen Einzelhandelskonzept für den Stadt- Umland – Bereich ist der neue Einzelhandelsstandort nicht erfasst. Der zentrale Versorgungsbereich des Marktes Goldbach ist die Ortsmitte. Es bestehen außerdem zwei weitere Ergänzungsstandorte an der Südspange. Aus Sicht der Stadt Aschaffenburg ist es erforderlich den geplanten Einzelhandelsstandort „An der Lache“ als weiteren Ergänzungsstandort mit in das regionale Einzelhandelskonzept aufzunehmen. Der Ergänzungsstandort soll sich aber ausschließlich auf das beantragte Vorhaben beziehen. Weiterer Zentren - bzw. Nicht-Zentrenrelevanter Einzelhandel sollte ausgeschlossen werden.

Die beantragte Verkaufsflächengröße und Sortimentstiefe entspricht dem üblichen Rahmen von Gartencentern. Gegenüber dem Altstandort ergibt sich aber eine Erweiterung um rund 2.400 m². Der Anteil der innenstadtrelevanten Sortimentsgruppen liegt mit zehn Prozent ebenfalls im üblichen Rahmen. Da es sich faktisch um eine kleinräumige Betriebsverlagerung handelt werden nachteilige Auswirkungen auf den Aschaffenburger Einzelhandel nicht befürchtet. Die städtebauliche Einordnung des Vorhabens bezogen auf Kubatur und Höhe wird als verträglich eingestuft.

Die Verkehrsanbindung des Gartencenter erfolgt auf absehbare Zeit ausschließlich über Aschaffenburger Gemarkungsgebiet über den Knoten Schönbornstraße / Weichertstraße / Goldbacher Straße / An der Lache. Der Markt Goldbach hat bereits 2004 das Baurecht für die Durchbindung der Straße An der Lache nach Osten bis zur Bahnhofsstraße geschaffen um einen zweiten Anschluss herzustellen. Die Realisierung scheiterte aber bislang am Grunderwerb. Eine zeitliche Perspektive bis wann dieser Anschluss hergestellt ist gibt es nicht. Die vorgelegte Planung stellt die verkehrliche Eignung der äußeren Erschließung fest, ohne jedoch auf Verkehrsmengen im Ziel- und Quellverkehr einzugehen. Mit dem Gartencenter ist ein größeres Fahrzeugaufkommen verbunden.

Bei der Ansiedlung des BayWa Bau- und Gartenmarktes und der Planung eines Spezialbaumarktes durch die Firma Kalkwerke (Raumordnungsverfahren) in der Stadt Aschaffenburg wurden zum Nachweis der Verkehrserschließung fallbezogene Verkehrsgutachten zur Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte erarbeitet. Die Stadt Aschaffenburg erwartet vom Markt Goldbach ebenfalls einen entsprechenden Nachweis zur Verkehrserschließung, damit sichergestellt wird, dass der Linksabbieger von der Anschlussstelle der Autobahn in die Goldbacher Straße und im weiteren über die Goldbacher Straße in die Straße An der Lache störungsfrei und verkehrssicher funktioniert. Rückstaus in den Verkehrsraum der Bundesstraße müssen unbedingt vermieden werden.

.Beschluss: 1

Die Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans für das Gebiet „Lache“ des Marktes Goldbach (Anlage 4) wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme bei der Marktgemeinde Goldbach einzureichen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Herr Stadtrat Manfred Christ beantragt, dass die Verwaltung alles unternehmen muss, damit die Lebensmittelnahversorger auf dem bisherigen Grundstück der Firma Löwer in Damm erhalten bleiben. Auch aus der Mitte des Planungs- und Verkehrssenat werden Maßnahmen zur Sicherung der Lebensmittelnahversorg ung in Damm gefordert.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 17:09 Uhr