Nutzungsänderung der ehemaligen kurfürstlichen Schneiderei von Büronutzung zu Ausstellungs-, Kultur- und Verwaltungsräumen sowie einer Wohnung auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Webergasse 3, durch Herrn xxx, Aschaffenburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 04.12.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 08.08. und 14.11.2013, beantragt Herr xxx die Nutzungsänderung der ehemaligen kurfürstlichen Schneiderei von Büronutzung zu Ausstellungs-, Kultur- und Verwaltungsräumen, sowie einer Wohnung auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Webergasse 3 in Aschaffenburg. Bei dem Gebäude der ehemaligen kurfürstlichen Schneiderei handelt es sich um eines der bedeutendsten Baudenkmäler der Aschaffenburger Oberstadt. Es ist als Einzeldenkmal in der Denkmalliste der Stadt Aschaffenburg eingetragen und befindet sich im denkmalgeschützten Ensemble Oberstadt Aschaffenburg. Es ist unter folgendem Text in der Denkmalliste verzeichnet:
„Ehem. kurfürstl. Schneiderei, zweigeschossiger Massivbau mit Volut
engiebel, deutsche Renaissance, 1592 durch Kurfürst Wolfgang von Dalberg, 1903 erweitert.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Genehmigung des Bauvorhabens vorgeschlagen.
.Beschluss:
Herrn xxx, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Nutzungsänderung der ehemaligen kurfürstlichen Schneiderei von Büronutzung zu Ausstellungs-, Kultur- und Verwaltungsräumen sowie einer Wohnung auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Webergasse 3 in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 17:10 Uhr