Bauvoranfrage zum Neubau eines Studentenwohnheimes mit 65 Wohneinheiten und Tiefgarage an der Straße Zum Schreibersgraben in Aschaffenburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 10.10.2012
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Firma Rosenhöfe Immobilien GmbH beantragt die Erteilung eines Bauvorbescheides zum Neubau eines Studentenwohnheimes mit 65 Wohneinheiten und Tiefgarage an der Straße Zum Schreibersgraben in Aschaffenburg.
Mit der Bauvoranfrage beabsichtigt der Antragsteller, anstelle des bereits genehmigten Wohnhauses mit sieben Wohneinheiten ein Studentenwohnheim mit 65 Wohneinheiten und Tiefgarage zu errichten. Im Zusammenhang mit der Genehmigung des Wohnhauses mit sieben Wohneinheiten wurde bereits einer Bauvoranfage im Umwelt- und Verwaltungssenat am 09.05.2012 zur Errichtung eines vergleichbaren Studentenwohnhauses mit 68 Wohneinheiten auf dem Nachbargrundstück zugestimmt. Die Baugenehmigung hierzu wurde erteilt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Ist es möglich, anstatt des bereits genehmigten Mehrfamilienwohnhauses mit 7 WE ein Studentenwohnheim mit ca. 65 WE und Tiefgarage zu bauen?
Der Errichtung eines Studentenwohnheimes mit ca. 65 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück anstelle des bereits genehmigten Mehrfamilienwohnhauses mit 7 Wohneinheiten ist möglich.
2. Stimmen Sie dem Zukauf von ca. 700 m² aus dem Grundstück der Stadt Aschaffenburg zu?
Die Frage ist ein Themenbereich, der vom öffentlichen Baurecht nicht berührt wird. Aus planungsrechtlicher Sicht steht dem Zukauf der Teilfläche des Nachbargrundstückes nichts entgegen.
Die weiteren planungsrechtlichen, bauordnungsrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben des Bauvorbescheides werden erst im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung des Bauvorbescheides entsprechend der Beschlussfassung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Die Bauvoranfrage zum Neubau eines Studentenwohnheimes mit 65 Wohneinheiten und Tiefgarage an der Straße Zum Schreibersgraben wird wie folgt beantwortet:
1. Ist es möglich, anstatt des bereits genehmigten Mehrfamilienwohnhauses mit 7 WE ein Studentenwohnheim mit ca. 65 WE und Tiefgarage zu bauen?
Der Errichtung eines Studentenwohnheimes mit ca. 65 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück anstelle des bereits genehmigten Mehrfamilienwohnhauses mit 7 Wohneinheiten ist möglich.
2. Stimmen Sie dem Zukauf von ca. 700 m² aus dem Grundstück der Stadt Aschaffenburg zu?
Die Frage ist ein Themenbereich, der vom öffentlichen Baurecht nicht berührt wird. Aus planungsrechtlicher Sicht steht dem Zukauf der Teilfläche des Nachbargrundstückes nichts entgegen.
Die weiteren planungsrechtlichen, bauordnungsrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben des Bauvorbescheides werden erst im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 15:16 Uhr