Bayer. Landesstraf- und Verordnungsgesetz; Antrag der Fa. AB Event & Marketing GmbH auf Erlaubnis zur Veranstaltung eines Konzerts mit der Gruppe "PUR" am 26.7.2013 auf dem Aschaffenburger Volksfestplatz.


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 10.10.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 10.10.2012 ö Beschließend 4uvs/9/4/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 22.8.2012 beantragte die Fa. AB Event & Marketing GmbH die Erlaubnis zur Veranstaltung eines Konzerts mit der Gruppe „PUR“ am 26.7.2013 auf dem Aschaffenburger Volksfestplatz. Weitere Angaben zu dem Konzert wurden am 13.9.2012 nachgereicht:

Die Veranstaltung soll in der Zeit von 20.00 – 22.30 Uhr stattfinden. Es werden bis zu 10.000 Besucher erwartet. Toiletten werden in der erforderlichen Zahl aufgestellt werden. Es sollen Imbisswagen und Verkaufsstände mit Pavillons betrieben werden. Die Bewirtung soll in der Zeit von 14.00 – 23.00 Uhr stattfinden. Ein Security-Dienst soll für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung sorgen; ebenfalls soll ein Sanitätsdienst gestellt werden. Für den Fall von unerwarteten Störungen wird ein Sicherheitskonzept erstellt.

Das Flugfeld Nilkheim wird als Parkfläche für die Konzertbesucher ausgewiesen und ein Shuttlebus zum und vom Volksfestplatz eingesetzt werden.

In dem Antrag wird ausgeführt, dass weitere Angaben und Unterlagen nachgereicht werden können, jedoch in Anbetracht der Terminplanung des Managements der Gruppe eine bald möglichste Entscheidung erforderlich ist.

Die Verwaltung schlägt vor, die Veranstaltung unter den üblichen Auflagen hinsichtlich Sicherheit und Lärmschutz zu genehmigen.

.Beschluss:

Dem Antrag der Fa. AB Event & Marketing GmbH auf Erlaubnis zur Veranstaltung eines Konzerts mit der Gruppe „PUR“ am 26.7.2013 auf dem Aschaffenburger Volksfestplatz wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 15:16 Uhr