Der 1. Bauabschnitt der Bahnparallele Damm von der Glattbacher Überfahrt bis zur Heinrich-Böll-Straße (Neubau FOS/BOS) wurde am 07.12.2012 für den Verkehr freigegeben.
Die Planung für den 2. Bauabschnitt umfasst die Bahnparallele Damm von Bau-km 0+070 (Hanauer Straße) bzw. Bau-km 0+450 (Linkstraße) bis Bau-km 1+460 (auf Höhe des Neubaus der FOS/BOS). Im Westen wird die Bahnparallele durch einen Kreisverkehrsplatz mit der Hanauer Straße verknüpft und quert anschließend die Bahnlinie Frankfurt – Aschaffenburg in Tieflage. Nördlich der Bahnlinie wird die Bahnparallele in einem weiteren Kreisverkehrsplatz an das innerstädtische Straßennetz (Linkstraße) angeschlossen. Von diesem Knotenpunkt aus verläuft die Trasse in enger Bündelung mit den Bahnanlagen im Bereich des Hauptbahnhofes Aschaffenburg in Richtung Osten (bis zur Glattbacher Überfahrt). Im Streckenverlauf wird die Müllerstraße höhenfrei überquert, aber nicht an die Bahnparallele angeschlossen. Hierzu ist ein Teilrückbau der Eisenbahnüberführung Müllerstraße vorgesehen.
Mit Beschluss vom 24.07.2010 hat der Stadtrat der vorgeschlagenen Terminplanung zur Durchführung der Maßnahme zugestimmt Es ist nach derzeitigem Stand beabsichtigt, den 2. Bauabschnitt im Mai 2017 fertig zu stellen und für den Verkehr freizugeben.
Zur Einhaltung dieses Bauzeitplanes und insbesondere der bereits feststehenden Sperrpausen (Beginn: 18.03.2013) durch die DB ist die unverzügliche Ausschreibung, Veröffentlichung und Vergabe der bahnseitigen Bauleistungen erforderlich, damit die Bauarbeiten im März 2013 beginnen und sperrpausengerecht abgeschlossen werden können. Voraussetzung hierfür ist zuvor der Abschluss der Kreuzungsvereinbarung „Bahnparallele/Bahnstrecke 3660 Frankfurt-Aschaffenburg“ und der Bau- und Finanzierungsvereinbarung „Müllerstraße“ mit der DB Netz AG
Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren bei der DB Netz AG wiederholt darauf gedrungen, die Planung der bahnseitigen Bauleistungen und Zusammenhangsarbeiten (Verlegung der Oberleitungen und der Kabelstränge für die Signalanlagen, Telekommunikation etc.) voranzutreiben, zum Abschluss zu bringen und die Kosten zu benennen. Am 16.07.2010 übersandte die DB Netz AG eine als Kostenberechnung bezeichnete Aufstellung der Kosten, die mit 803.000 € brutto schließt. Diese Kosten wurden in den Förderantrag nach GVFG übernommen.
Im August 2012 übersandte die DB Netz AG eine auf Basis der Vorentwurfsplanung konkretisierte neue Kostenberechnung, wonach sich die Zusammenhangsarbeiten der Bahn insbesondere wegen des bisher nicht berücksichtigten Kabeltiefbaus auf ca. 1,700 km Länge auf ca. 4.000.000 € erhöhen . Hierdurch wurden die ohnehin grundsätzlich schwierigen Vertragsverhandlungen mit der DB zusätzlich belastet und verzögert. Die Verwaltung hat darauf gedrängt, dass die Kostensteigerungen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs erläutert werden, das dann im September 2012 stattfand. In diesem Gespräch hat die DB Netz AG zugesagt, die Sach- und Rechtslage in ihrem Hause nochmals prüfen zu lassen. Die Stadt hat ihre Position in einem Schreiben vom 17.10.2012 an die DB zusammengefasst. Die Stadt hat mit weiterem Schreiben vom 06.11.2012 an den Vorstand der DB Netz AG um Beschleunigung des Verfahrens gebeten. Auch Herr MdB Geis wurde um Unterstützung gebeten.
Darauf hin hat die DB für den 07.12.2012 einen Termin vereinbart, bei dem die Sach- und Rechtslage erneut erörtert wurde. Die rechtliche Einordnung des Vorhabens im Bereich Müllerstraße in das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) wird von der Verwaltung und der DB nach wie vor unterschiedlich beurteilt. Die Bau- und Finanzierungsvereinbarung „Müllerstraße“ enthält daher eine Klausel, wonach zu diesem strittigen Punkt eine Entscheidung des Bundesministers für Verkehr nach § 10 Abs. 4 EKrG herbeigeführt wird.
Die Vertreter der DB bestanden am 07.12.2012 darauf, dass der Abschluss der Vereinbarungen noch im Dezember 2012 zur sicheren Einhaltung der Sperrpausen unabdingbar ist. Es wurde abgesprochen, dass die beiliegenden Vereinbarungen – vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates – noch am 18.12.2012 von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden.
Auch hatte die DB zugesagt, dass die fehlenden Unterlagen bis 12.12.2013 nachgereicht werden. Dies ist am 12.12.2012 auch erfolgt. Eine frühere Erstellung dieser Beschlussvorlage war daher nicht möglich. Angesichts der herausragenden Bedeutung der Bahnparallele für die Entwicklung der Stadt Aschaffenburg wird um Zustimmung zum Abschluss der Kreuzungs- sowie der Bau- und Finanzierungsvereinbarung gebeten.