Kommunaler Schulgeldersatz für SchülerInnen der Berufsfachschulen für Altenpflege(hilfe) der Hans-Weinberger-Akademie; - Sachstandsbericht der Verwaltung - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.08.2012 - Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 15.07.2012 - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.07.2012 - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion bzw. von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 01.09.2011, 05.07.2012, 13.07.2012, 17.10.2012 und vom 24.11.2012


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 17.12.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.12.2012 ö Beschließend 6pl/17/6/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Verwaltung liegen Anträge der UBV-Stadtratsfraktion vom 01.09.2011, 05.07.2012, 13.07.2012, 17.10.2012 und 24.11.2012, der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.07.2012, der FDP-Stadtratsfraktion vom 15.07.2012 sowie der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.08.2012 vor, wonach die Stadt Aschaffenburg den in der Stadt wohnhaften SchülerInnen der Berufsfachschulen für Altenpflege bzw. Altenpflegehilfe das von der Hans-Weinberger-Akademie erhobene Schulgeld erstatten solle.

Bei den o.g. Berufsfachschulen der Hans-Weinberger-Akademie handelt es sich um berufliche Schulen in privater Trägerschaft. Ihre Förderung durch den Staat besteht aus drei Elementen:

?        Sog. Betriebszuschuss: Er deckt bei allen beruflichen Schulen 79%, bei Berufsfachschulen für Altenpflege/-hilfe durch einen zusätzlichen sog. Sockelbetrag 100% der Lehrpersonalkosten ab. Die Lehrpersonalkosten werden pauschaliert, so dass hier ggf. bei Schulen mit ungünstiger Altersstruktur des Kollegiums keine volle Kostendeckung gewährleistet ist.

?        Staatlicher Schulgeldersatz: Er beträgt bei allen staatlich anerkannten beruflichen Schulen bis zu 87,50€ je Schüler und je Unterrichtsmonat (11 Monate außer August).

?        Klassenbezogener Zuschuss: Er wird speziell für Berufsfachschulen für Altenpflege/-hilfe gewährt und beträgt je Schuljahr und Klasse mit mindestens 13 SchülerInnen 19.000,-€, bei schulorganisatorisch notwendigen kleineren Klassen abgestufte Beträge von 18.000,-€ bei 12 SchülerInnen bis zu noch 10.000,-€ bei 6 SchülerInnen.

Die speziellen Förderungen für Berufsfachschulen für Altenpflege/-hilfe wurden in Gesprächen zwischen dem Kultusministerium und den Spitzen der Schulträger in Bayern ausgehandelt und sollen dazu dienen, Schulgelderhebung möglichst zu vermeiden oder den Betrag gering zu halten. Nach Auskunft des Bayerischen Landtages vom 12.03.2012 (Drucksache 16/11409) gelingt es derzeit bereits 29 von 145 dieser Schulen, ohne Schulgelderhebung zu wirtschaften.

Die Berufsfachschule in Aschaffenburg erhebt von SchülerInnen derzeit in der Altenpflege (3jährige Ausbildung) ein Schulgeld von 50,-€ monatlich (12x), Materialgeld von 55,-€ jährlich sowie eine Prüfungsgebühr von 280,-€.
Von SchülerInnen der Altenpflegehilfe (1jährige Ausbildung) erhebt sie ein Schulgeld von 25,-€ monatlich (12x), Materialgeld von ebenfalls 55,-€ jährlich sowie eine Prüfungsgebühr von 160,-€.

SchülerInnen der 3jährigen Ausbildung stehen während dieser Zeit gleichzeitig in einem Ausbildungsverhältnis mit einer Pflegeeinrichtung. Tarifgebundene Einrichtungen zahlen im 1. Ausbildungsjahr ca. 800,-€ monatlich, im 2. Jahr ca. 870,-€ und im 3. Jahr ca. 960,-€ monatlich brutto.
SchülerInnen der 1jährigen Ausbildung in der Altenpflegehilfe stehen neben der Schule nicht in einem bezahlten Ausbildungsverhältnis.

Im laufenden Schuljahr würden für die Stadt Aschaffenburg bei Zahlung von kommunalem Schulgeldersatz Ausgaben in Höhe von 28.070,-€ anfallen, s. hierzu die beigefügte Aufstellung der Schule. Die Ausgaben wären dadurch, dass die Schülerschaft in der Berufsfachschule für Altenpflege mit ihrer dreijährigen Ausbildung jährlich zu einem Drittel und in der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe mit der nur einjährigen Ausbildung jährlich komplett wechselt, starken Schwankungen unterworfen. So ergab eine Berechnung der Verwaltung für das vergangene Schuljahr 2011/12 auf SchülerInnen aus der Stadt Aschaffenburg entfallende Kosten in Höhe von 45.775,-€.
Im Gegenzug zu diesem kommunalen Schulgeldersatz könnte der jährliche Zuschuss von 10.000,-€, den die Hans-Weinberger-Akademie derzeit ohne weitere Prüfung von der Stadt erhält, entfallen.

In den Anträgen der UBV-Stadtratsfraktion vom 05.07.2012, der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.08.2012 sowie der UBV-Stadtratsfraktion vom 17.10.2012 wird eine einheitliche Regelung für die Gebietskörperschaften, aus denen SchülerInnen die Berufsfachschulen der Hans-Weinberger-Akademie besuchen, angestrebt, um Ungleichheiten innerhalb der Klassen zu vermeiden. Mit Schreiben vom 06.11.2012 hat Herr Oberbürgermeister Herzog daher die Landräte der Landkreise Aschaffenburg, Miltenberg und Main-Spessart um Stellungnahme gebeten, ob sie für SchülerInnen aus ihrem Bereich kommunalen Schulgeldersatz leisten würden, sofern die Stadt Aschaffenburg für SchülerInnen aus ihrem Bereich eine entsprechende Regelung treffen würde. Die Antworten hierzu stehen noch aus.

.Beschluss: 1

Der Sachstandsbericht der Verwaltung zum Kommunalen Schulgeldersatz für SchülerInnen der Berufsfachschulen für Altenpflege(hilfe) der Hans-Weinberger-Akademie wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Die Stadt Aschaffenburg ist bereit, einen kommunalen finanziellen Schulgeldersatz zu leisten und dies im Zuge des Haushaltes 2013 sicherzustellen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 4

.Beschluss: 3

Die Resolution in Anlage 6 wird erlassen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 3

Datenstand vom 31.03.2015 16:52 Uhr