Neubau einer Lager- und Umschlagshalle mit Bürogebäude auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx und xxx, Gemarkung Leider, Schippnerstraße 1-3 durch die Firma H+B Holz- und Bodenrecycling GmbH & Co. KG, Aschaffenburg.
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 22.01.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen am 07.08.2013, und dem Änderungsantrag vom 04.11.2013 beantragt die Firma H+B Holz- und Bodenrecycling GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, die Genehmigung zum Neubau einer Lager- und Umschlagshalle mit Bürogebäude auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx und xxx, Gemarkung Leider, Schippnerstraße 1-3 in Aschaffenburg.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Neubebauung eines Gewerbegrundstücks am Bebauungsrand von Aschaffenburg zwischen Obernburger Straße, Schippnerstraße und dem Radweg von Aschaffenburg nach Großostheim. Die dort noch befindlichen Betriebsgebäude der ehemaligen Spedition Viktoria Transport werden vollständig abgebrochen. Bei dem Neubau handelt es sich um den Bau einer Lager und Umschlagshalle für die Verpackung von Fertigteilen und Halbzeugen sowie die Kommissionierung und Lagerhaltung von Stückgut. Die Lagerhalle ist trapezförmig mit einer Länge von 154,86 m und einer Breite an der Schmalseite im Westen von ca. 35 m und an der breiteren Seite im Osten von ca. 83 m. Die Halle ist eingeschossig mit einer Höhe von ca. 13 m. An der Ostseite sind eingeschossige Verlade- und Technikräume mit einer Grundfläche von 570 m² und an der Westseite ein dreigeschossiges Verwaltungsgebäude von ca. 362 m² Grundfläche angebaut. Die Geschossflächen betragen für die Büronutzung 1.110 m², für die Halle 9.261 m² sowie für die Verlade- und Technikeinrichtungen 570 m². Der umbaute Raum beträgt 129.719 m³.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 15.11.2013 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9/3 für das Gebiet „Weilandtstraße“ – 1. Änderung. Der Bebauungsplan setzt als Gebietsart „Industriegebiet“ fest, so dass der Bauvorhaben seiner Art nach allgemein dort zulässig ist.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss: 1
Auf Vorschlag von Herrn Stadtrat Theodor Bubenzer ergänzt die Verwaltung den Beschluss-vorschlag um eine weitere Auflage bezüglich der farblichen Fassadengestaltung.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Der Firma H+B Holz- und Bodenrecycling GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau einer Lager- und Umschlagshalle mit Bürogebäude auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx und xxx, Gemarkung Leider, Schippnerstraße 1 - 3 in Aschaffenburg,
entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 07:58 Uhr