Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 7 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Bohlenweg 57 durch die Firma Kalkan Projektplanung GmbH, Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 22.01.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 22.01.2014 ö Beschließend 2uvs/1/2/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 30.09.2013, beantragt die Firma Kalkan Immobilien GmbH Aschaffenburg die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 7 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 4525/15 und 4529/1, Gemarkung Aschaffenburg, Bohlenweg 57 in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 7 Wohneinheiten und einer Tiefgarage auf dem Eckgrundstück Riemenschneiderstraße/Bohlenweg. Die Größe der Wohnungen beträgt zwischen 84,45 m² und 160,03 m². 4 Wohnungen sind unter 100 m², 2 Wohnungen sind zwischen 100 und 150 m², eine Wohnung ist über 150 m² groß. In einer Tiefgarage mit der Zufahrt von der Riemenschneiderstraße aus werden die 11 notwendigen Stellplätze hergestellt.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 05.11.2013 befindet sich das Baugrundstück innerhalb des zweiten Änderungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3/4 „Ludwigsallee/Schongauerstraße/Kühruhgraben“, der für das Baugrundstück die Gebietsart „reines Wohngebiet“ festsetzt. Das Bauvorhaben entspricht deshalb der festgesetzten Nutzungsart.

Nach der städtischen Stellplatzsatzung ergibt sich ein Stellplatzbedarf von 11 Stellplätzen, die alle in der 11 Stellplätze umfassenden Tiefgarage nachgewiesen werden.

In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Firma Kalkan Projektplanung GmbH, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 7 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Bohlenweg 57, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 07:58 Uhr