Berufung von ehrenamtlichen Gutachtern in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg gemäß der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (GutachterausschussV) vom 05.04.2005
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 17.02.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Bei der Stadt Aschaffenburg besteht zur Erfüllung der ihm nach dem Baugesetzbuch übertragenen Aufgaben der gesetzlich vorgeschriebene Gutachterausschuss für Grundstückswerte entsprechend den Bestimmungen der Gutachterausschussverordnung (GutachterausschussV). Dieser besteht neben dem Vorsitzenden, der Bediensteter der Stadt Aschaffenburg sein muss (§ 2 Abs. 2 GutachterausschussV), über zu berufende und zu verpflichtende ehrenamtliche Gutachter.
Gemäß § 2 Abs. 4 GutachterausschussV muss dem Gutachterausschuss ein Bediensteter des Finanzamtes angehören, das für die Feststellung von Einheitswerten für den Grundbesitz im Bereich des Gutachterausschusses zuständig ist.
Das bisherige Mitglied des Finanzamtes, Herr XXXXXXXXXX ist 2013 in den Ruhestand getreten. Als Nachfolger hat gemäß § 3 Abs. 1 GutachterausschussV das Bayer. Landesamt für Steuern Herrn XXXXXXXXXX als neues Mitglied des Gutachterausschusses vorgeschlagen (vgl. Anlage). Eine Berufung des Vertreters, Herrn XXXXXXXXXX bedarf es zum derzeitigen Zeitpunkt (noch) nicht. Diese läuft noch bis zum 18.04.2015.
.Beschluss:
Als ehrenamtlicher Gutachter des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg wird gemäß § 2 Abs. 4, § 3 Abs. 1 und 3 GutachterausschussV erstmals auf die Dauer von 4 Jahren berufen:
- Herrn XXXXXXXXXX, Finanzamt Aschaffenburg
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 30, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.03.2016 10:54 Uhr