Bericht über die Zusagen für Zuschüsse zu denkmalpflegerischen Zwecken aus dem Denkmalfonds der Stadt Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 26.02.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 26.02.2014 ö Beschließend 2uvs/2/2/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 22 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes beteiligen sich die Kommunalen Gebiets­körperschaften im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit im angemessenen Umfang an den Kosten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Die Stadt Aschaffenburg gewährt seit vielen Jahren Zuschüsse für die denkmalpflegerischen Mehraufwendungen von Denkmaleigentümern bei der Erhaltung und Instandhaltung von Baudenkmälern und anderen kultur- oder stadtgeschichtlich bedeutsamen Objekten. Die Mittel dafür sind im städtischen Haushalt zweckbestimmt bereit ge­stellt.

Die in der Denkmalliste der Stadt Aschaffenburg durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege eingetragenen Baudenkmäler, Bodendenkmäler und Ensembles, sind in BayernViewer-Denkmal über die Homepage des Landesamtes (www.blfd.bayern.de) flächenscharf in einem Luftfoto dargestellt und in Text und meist Foto beschrieben.

Jährlich wird dem für Denkmalfragen zuständigen Ausschuss, dem Umwelt- und Verwaltungssenat, über die Gewährung der Zuschüsse des vergangenen Jahres be­richtet. Die Zusage dieser Zuschüsse führt bei noch bevorstehenden Baumaßnahmen dazu, dass die Zuschüsse erst im darauf folgenden oder sogar im zweiten Jahr nach Zusage ausgezahlt wer­den.

Im Jahr 2013 wurden folgende Zuschüsse zugesagt:

1.        Sanierung der Fachwerkfassade am Anwesen Metzgergasse x
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal, das als solches in der Denkmalliste der Stadt Aschaffenburg, unter folgendem Listentext verzeichnet ist:
„Wohnhaus, dreigeschossig in Ecklage mit vorkragenden Fachwerkobergeschossen und Halbwalmdach, rechteckiger Erker zur Metzgergasse, 17. Jh.“
Das Gebäude ist zudem Bestandteil des denkmalgeschützten Ensembles Oberstadt.
Die gesamte Fachwerkfassade wies starke Schäden auf und musste umfassend saniert werden. In Abstimmung mit dem Denkmalschutz wurden die Fachwerkhölzer gereinigt, geschädigte Teile aufgearbeitet oder ersetzt und defekte Holzverbindungen zimmermannsmäßig wieder hergestellt, sowie sämtliche Gefachputze und Farbanstriche erneuert.
Für den geltend gemachten denkmalpflegerischen Mehraufwand wurde ein Zuschuss ausgezahlt.

2.        Instandsetzung der Einfriedung aus Sandstein vor dem Anwesen Hofgartenstraße x
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal, das als solches in der Denkmalliste der Stadt Aschaffenburg, unter folgendem Listentext verzeichnet ist:
„Klinik am Hofgarten, dreigeschossiger Mansarddachbau mit rustiziertem Erdgeschoss und Mittelrisalit, barockisierender Historismus, 1913.“
Die Einfriedung auf der Nordseite des Gebäudes ist bauzeitlicher Bestandteil des Baudenkmals. Der steinmetzmäßig bearbeitete gelbe Sandstein von Mauersockel und Mauerpfeiler zeigte starke Frostsprengungen und Absandungen. Eine Instandsetzung war dringend erforderlich. Der Sandstein musste gereinigt, vorhandene Eisenteile entfernt und einzelne Sandsteinblöcke nachgearbeitet werden.
Für den geltend gemachten denkmalpflegerischen Mehraufwand wurde ein Zuschuss ausgezahlt.

3.        Dachdämmung und Dachneueindeckung am Anwesen Hauptstraße xx in Obernau
Das Gebäude ist prägender Bestandteil des in der Denkmalliste unter folgendem Listentext verzeichneten Ensembles „Ortskern Obernau“:
„Das seit Ende des 12. Jh. bezeugte, ehemals ummauerte Straßendorf ist unmittelbar am Main gelegen. Es zeigt eine regelmäßige Hofreihung beiderseits der Hauptstraße. Die Wohnhäuser der Hofanlagen stehen, meist jeweils von einem Einfahrtstor begleitet, gibelständig zur Straße; die tiefen Grundstücke werden nach hinten durch die Scheunen abgeschlossen, die mainseits einen noch weitgehend ungestörten Scheunenrand bilden. Die ältesten Häuser und Toranlagen entstammen dem 16./17. Jh. Das Straßenbild wird durch die spätbarocke Turmfront der ehem. Pfarrkirche beherrscht, deren östliche Teile bei einem Brand 1942 vernichtet wurden.“
Das Dach des Gebäudes Hauptstraße 88 musste energetisch ertüchtigt werden. Um das Erscheinungsbild des Ensembles „Ortskern Obernau“ nicht zu beeinträchtigen, erhielt das Dach nach der Aufsparrendämmung eine Eindeckung in Biberschwanztonziegeln.
Für den geltend gemachten denkmalpflegerischen Mehraufwand wurde ein Zuschuss ausgezahlt.

4.        Reparatur und Renovierung der Straßenfassade am Fachwerkhaus Am Heißen Stein xx
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal, das als solches in der Denkmalliste der Stadt Aschaffenburg, unter folgendem Listentext verzeichnet ist:
„Ehem. Gasthof „Zum heißen Stein“, dreigeschossiger Fachwerkbau mit vorkragenden Obergeschossen auf massivem Erdgeschoss, 1573 (d); Torbogen, bez. 1614 (in modernen Anbauten von 1952); Baugruppe mit Am Heißen Stein 3.“
Die Straßenfassade des Fachwerkhauses wies starke Schäden auf. Einzelne Gefachputze hatten sich vom bestehenden Lehmuntergrund gelöst und drohten auf die Straße zu fallen. In Abstimmung mit dem Denkmalschutz wurden die Gefachputze aufgearbeitet bzw. erneuert und die bestehenden Farbfassungen an Gefachen und Fachwerkhölzern erneuert.
Für den geltend gemachten denkmalpflegerischen Mehraufwand wurde ein Zuschuss zugesagt.

5.        Fassadensanierung und Erneuerung der rückseitigen Fenster am Fachwerkhaus Rathausgasse xx
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal, das als solches in der Denkmalliste der Stadt Aschaffenburg, unter folgendem Listentext verzeichnet ist:
„Bürgerhaus, dreigeschossiges giebelständiges Fachwerkhaus mit vorkragenden Obergeschossen und massivem Erdgeschoss, im Kern 1539“.
Das Gebäude ist zudem Bestandteil des denkmalgeschützten Ensembles Oberstadt.
Um eine barrierefreie Erschließung zu ermöglichen wurde beantragt auf der Rückseite des Fachwerkhauses eine Aufzugsanlage anzubauen. Im Zuge der Baumaßnahme ist eine umfassende Sanierung aller Fassadenwände geplant. In Abstimmung mit dem Denkmalschutz sollen dabei die Fachwerkhölzer, die Putze der Gefache und der massiven Wandteile gereinigt, schadhafte Stellen aufgearbeitet und die gesamte Fassade farbig neu gefasst werden. Außerdem ist beabsichtigt die defekten Holzfenster mit Bleiverglasung auf der Rückseite des Hauses zu erneuern.
Für den geltend gemachten denkmalpflegerischen Mehraufwand wurde ein Zuschuss zugesagt.

6.        Dachreparatur und Dachneueindeckung in Naturschiefer über ca. 2/3 der Dachfläche des ehem. Wirtschaftstrakts der Orangerie des Landschaftsparks Schöntal
Hofgartenstraße x
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal, das als solches in der Denkmalliste der Stadt Aschaffenburg, unter folgendem Listentext verzeichnet ist:
„Ehem. Orangerie, eingeschossiger langgestreckter Walmdachbau mit korbbogigen Fenstertüren, rechtwinklig anschließender Wirtschaftstrakt, Ende 18. Jh. von Emanuel Joseph d´Herigoyen; im Schöntal.“
Die vorhandene Dacheindeckung war stark schadhaft und reparaturbedürftig. Um das überlieferte Erscheinungsbild zu bewahren, erfolgt die Dachneueindeckung in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde entsprechend der bauzeitlichen Dacheindeckung in Naturschiefer.
Für den geltend gemachten denkmalpflegerischen Mehraufwand wurde ein Zuschuss zugesagt.

7.        Dachreparatur und Dachneueindeckung in Naturschiefer einer kleinen, an den ehm. Wirtschaftstrakt angrenzenden Teilfläche ehem. Orangeriegebäudes des Landschaftsparks Schöntal, Hofgartenstraße xx
Zur Komplettierung der unter Nr. 6 aufgeführten Maßnahme muss im Zuge der erforderlichen Neueindeckung des Dachs des ehem. Wirtschaftstrakts eine kleine Teilfläche der Dacheindeckung des Orangeriegebäudes mit erneuert werden, da die Walmdächer der beiden Gebäude miteinander verschnitten sind. Um das überlieferte Erscheinungsbild zu bewahren, erfolgt die Dachneueindeckung in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde entsprechend der bauzeitlichen Dacheindeckung in Naturschiefer.
Für den geltend gemachten denkmalpflegerischen Mehraufwand wurde ein Zuschuss zugesagt.

Der 2013 aus den 7 Objekten zugesagte und teilweise ausgezahlte Gesamtzuschuss betrug 10.760 €.

Der Umwelt- und Verwaltungssenat wird um Kenntnisnahme des Berichts gebeten.

.Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung über die Zusagen für Zuschüsse zu denkmalpflegerischen Zwecken aus dem Denkmalfonds der Stadt Aschaffenburg im Jahr 2013 wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:07 Uhr